Autor Thema: Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP  (Read 20537 times)

MoinMoin

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Möchte nur jetzt wissen wie ich es am Besten mache, dass ich angemessen bezahlt werde, für die Arbeit die ich mache! Und welche Rechte ich habe. Bei meinen Vorgesetzten muss ich da gut argumentieren können, sonst geht man da komplett unter. Hatte ich alles schon! Brauch ich nicht mehr! Da ich meine Arbeit sehr gerne mache, möchte ich dort bleiben.
Wurde eigentlich ja schon alles gesagt:
Folgendes klären (mit Personalrat?!) Ist dein AG jetzt tarifgebunden JA/NEIN?
Falls JA: Eintreten in die Gewerkschaft und das tariflich dir zustehenden gerichtlich einklagen, sofern dein AG nicht gewillt ist seinen Verpflichtungen Nachzukommen. Denn dann hast Du Rechte.

Falls Nein: Mehr Geld fordern und Öffentlichkeit über diesen Zustand herstellen, insbesondere bei den Eltern machen, ansonsten hast du da keine Rechte mehr als Mindestlohn zu verlangen, außer das Recht zu kündigen.



Idefix

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Eine Freundin von mir ist in BW seit 2003 in der Grundschulkinderbetreuung tätig und ist derzeit in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert. Nach ihrer Aussage waren die Betreuungskräfte anfangs in BAT IX, dann ab 2005 in E2, im Jahre 2010 in S2 und dann seit dem Jahr 2014 in E3 eingruppiert.