Autor Thema: Garantiebetrag bei Höhergruppierung  (Read 3074 times)

summerof69

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Garantiebetrag bei Höhergruppierung
« am: 28.03.2019 12:58 »
Sorry, ich habe hier leider nichts passendes gefunden. Kann sein, dass dieses Thema schon mal im Forum behandelt wurde - ich habe leider nichts gefunden.

Ich soll von 7/4 in die E8 höher gruppiert werden ---> also in die 8/3

hier gibt es ja den Mindestbeitrag von 100,00 EUR

In 2020 wird es ja dann eine Tariferhöhung geben (90,00)
Wie verhält es sich dann mit dem Mindestbetrag?

Wird dann die aktuelle für 2020 geltende 7/4 genommen und da auch 100,00 EUR hinzuaddiert?
Oder frisst sich der Garantiebetrag irgendwann von alleine auf?

Ich hoffe es ist verständlich was ich meine....

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Meine Alternative ist es nämlich bis Mai 2019 zu warten. Dann komme ich in die 7/5 und würde bei der Höhergruppierung in 8/4 ja auch den Mindestbetrag erhalten.......

Kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Mindestbetrag von 100,00 EUR verhält und was in meinem Fall die beste Lösung ist?


Spid

  • Gast
Antw:Garantiebetrag bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 28.03.2019 13:23 »
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusätzlich zum Tabellenentgelt der bisherigen Eingruppierung gezahlt, auch wenn sich dieses erhöht.