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Eingruppierung Leitung Meldeamt

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Marry:
Bin ich froh dass es dieses Forum gibt.

Ich hoffe jemand kann mir helfen:

Nach meiner Elternzeit werde ich von einer ursprünglichen Vollzeitbeschäftigung EG 8 Stufe 4 nun als Leitung des Meldeamtes (Einwohner ca 7000) in Teilzeit 25 Std eingesetzt.

Meine Frage:
1. Wie wird/ist die Leitung des Meldeamtes (Einwohnerzahl siehe oben) tendenziell eingruppiert? TVöd

Herzlichen Dank.

Mara

Mannheim:
Ich denke mal du wirst eingruppiert wie die Stelle bewertet ist. / Bzw. nach der Tätigkeit die du ausübst.
Falls du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst.

Aber die anderen hier können dir sicher besser helfen.

Flausi:
Ich gehe davon aus,
dass du
a) ausschließlich das Meldeamt leitest und dort mitarbeites (sonst keine weiteren Tätigkeiten wi z. B Wahlen etc)
b) ein bis zwei Mitarbeiter hast, die dir als Leiterin unterstellt sind

--> in E8 bist du dann meiner Meinung nach gut eingruppiert. 
Mir sind eher Kommunen bekannt die diese Stellen mit E6 eingruppieren.

Schokobon:
Große Kreisstadt BW ca. 50.000 EW 5 VZÄ Leitung inkl. Wahlen, keine Ausländersachen
E 8

Squix:
Ausgehend davon, dass das EMA bei 7.000 EW eher überschaubar groß sein dürfte (ca. 1,5 bis 2,5 VZÄ ?)
(je nach organisatorischer Ausgestaltung)

Wirst du sicher maßgeblich selbst mitarbeiten, statt die Leitung übernehmen, richtig?
Die Tätigkeit im EMA (ohne Wahlleitung etc.) spricht ansonsten grundsätzlich nicht unbedingt für selbstständige Leistungen (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel) - ohne die Tätigkeit zu kennen, ist das eher in Blick in die Glaskugel, aber ich behaupte mal mit einer Bezahlung nach EG 8 bist du gut (bis sehr gut) dran. Ich meine was soll bei der Größe auch maßgeblich "geleitet" werden ?

 

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