Aus meiner Umgebung ist mir bekannt, dass Leitungen von Meldebehörden überwiegend mit E9b bis E10 (dies überwiegend) eingruppiert sind, bzw. zumindest offenbar AG und AN dieser Meinung sind.
Einer solchen Person in E9b wurde wohl gesagt, man könne froh sein, dass die Bewertung keine E9a ergeben hätte. Eine andere Person ist s.i.w. jedoch in E8 eingruppiert, möglicherweise war da aber was mit fehlenden Voraussetzungen in der Person.
Grundsätzlich ist dazu aber zu sagen, dass die betreffenden Kommunen alle etwas größer (15.000 bis 45.000 EW) sind.