Autor Thema: Eingruppierung Leitung Meldeamt  (Read 12391 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #15 am: 03.04.2019 19:38 »
Wie kann man sich deren selbständige Leistungen vorstellen?

D-x

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #16 am: 05.04.2019 10:51 »
Aus meiner Umgebung ist mir bekannt, dass Leitungen von Meldebehörden überwiegend mit E9b bis E10 (dies überwiegend) eingruppiert sind, bzw. zumindest offenbar AG und AN dieser Meinung sind.
Einer solchen Person in E9b wurde wohl gesagt, man könne froh sein, dass die Bewertung keine E9a ergeben hätte. Eine andere Person ist s.i.w. jedoch in E8 eingruppiert, möglicherweise war da aber was mit fehlenden Voraussetzungen in der Person.
Grundsätzlich ist dazu aber zu sagen, dass die betreffenden Kommunen alle etwas größer (15.000 bis 45.000 EW) sind.

RsQ

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #17 am: 05.04.2019 11:38 »
8/9/10 ... mag alles treffen. Aber wenn die Thread-Erstellerin erwähnt, in EG5 zu sein, dann klingt das schon so, als wenn da was nicht stimmt. Selbst in kleinen Kommunen mit wenig(er) Aufkommen möchte man doch nicht, dass solche durchaus wichtigen behördlichen Dinge von jemandem erledigt werden, der ein Fast-Hilfsarbeiter-Einkommen bezieht - oder?

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #18 am: 05.04.2019 18:00 »
8/9/10 ... mag alles treffen. Aber wenn die Thread-Erstellerin erwähnt, in EG5 zu sein, dann klingt das schon so, als wenn da was nicht stimmt. Selbst in kleinen Kommunen mit wenig(er) Aufkommen möchte man doch nicht, dass solche durchaus wichtigen behördlichen Dinge von jemandem erledigt werden, der ein Fast-Hilfsarbeiter-Einkommen bezieht - oder?

Im Regelfall ist die EG 5 die Einstiegseingruppierung für jemanden, der eine einschlägige Berufsausbildung bzw. den AL I abgeschlossen hat. Das ist für mich kein "Fast-Hilfsarbeiter", unabhängig davon, dass dieses damit zu erzielende Einkommen in manchen Regionen so aufgefasst wird.

Ernsthaft? E8 sind bei uns in der Perso einfache Gehaltsmitarbeiter.

Wie kann man sich deren selbständige Leistungen vorstellen?

Meint er vielleicht Bezügerechner - Teil A, II / 1 der Entgeltordnung? Allerdings ist dort keine EG 8 ausgebracht...

Micha E

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #19 am: 14.04.2019 23:44 »
Ist das als Amtsleitung gedacht oder Abteilungsleitung?
Bei uns ist die Amtsleitung im Bereich Einwohnerwesen mit B3 besoldet.

Mask

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #20 am: 17.04.2019 09:34 »
Ist das als Amtsleitung gedacht oder Abteilungsleitung?
Bei uns ist die Amtsleitung im Bereich Einwohnerwesen mit B3 besoldet.

Ist als Leitung eines Einwohnermeldeamtes einer Kommune mit 7.000 Einwohnern gedacht, B3 erscheint mir hier doch marginal hochgegriffen...

Micha E

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #21 am: 17.04.2019 16:35 »
Ist das als Amtsleitung gedacht oder Abteilungsleitung?
Bei uns ist die Amtsleitung im Bereich Einwohnerwesen mit B3 besoldet.

Ist als Leitung eines Einwohnermeldeamtes einer Kommune mit 7.000 Einwohnern gedacht, B3 erscheint mir hier doch marginal hochgegriffen...

Wir sind eine Kommune mit 600k+ EW. Da ist Einwohnermelde-, Standes- und Straßenverkehrsamt unter einem Dach.

D-x

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #22 am: 17.04.2019 17:02 »
Wir sind eine Kommune mit 600k+ EW. Da ist Einwohnermelde-, Standes- und Straßenverkehrsamt unter einem Dach.
Was aber keine Selbstverständlichkeit ist, sondern organisatorisch offenbar mal so festgelegt wurde.
Zudem wurde hier ja erwähnt, um was für eine Kommune und welche Aufgaben es geht. Ich vermute mal kaum, dass die Person in B3 sich mit dem Tagesgeschäft im Meldewesen beschäftigt.