Ausgehend davon, dass das EMA bei 7.000 EW eher überschaubar groß sein dürfte (ca. 1,5 bis 2,5 VZÄ ?)
(je nach organisatorischer Ausgestaltung)
Wirst du sicher maßgeblich selbst mitarbeiten, statt die Leitung übernehmen, richtig?
Die Tätigkeit im EMA (ohne Wahlleitung etc.) spricht ansonsten grundsätzlich nicht unbedingt für selbstständige Leistungen (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel) - ohne die Tätigkeit zu kennen, ist das eher in Blick in die Glaskugel, aber ich behaupte mal mit einer Bezahlung nach EG 8 bist du gut (bis sehr gut) dran. Ich meine was soll bei der Größe auch maßgeblich "geleitet" werden ?