Autor Thema: Eingruppierung Leitung Meldeamt  (Read 12505 times)

Marry

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Eingruppierung Leitung Meldeamt
« am: 28.03.2019 15:43 »
Bin ich froh dass es dieses Forum gibt.

Ich hoffe jemand kann mir helfen:

Nach meiner Elternzeit werde ich von einer ursprünglichen Vollzeitbeschäftigung EG 8 Stufe 4 nun als Leitung des Meldeamtes (Einwohner ca 7000) in Teilzeit 25 Std eingesetzt.

Meine Frage:
1. Wie wird/ist die Leitung des Meldeamtes (Einwohnerzahl siehe oben) tendenziell eingruppiert? TVöd

Herzlichen Dank.

Mara


Mannheim

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #1 am: 28.03.2019 15:48 »
Ich denke mal du wirst eingruppiert wie die Stelle bewertet ist. / Bzw. nach der Tätigkeit die du ausübst.
Falls du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst.

Aber die anderen hier können dir sicher besser helfen.

Flausi

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #2 am: 28.03.2019 16:09 »
Ich gehe davon aus,
dass du
a) ausschließlich das Meldeamt leitest und dort mitarbeites (sonst keine weiteren Tätigkeiten wi z. B Wahlen etc)
b) ein bis zwei Mitarbeiter hast, die dir als Leiterin unterstellt sind

--> in E8 bist du dann meiner Meinung nach gut eingruppiert. 
Mir sind eher Kommunen bekannt die diese Stellen mit E6 eingruppieren.

Schokobon

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #3 am: 28.03.2019 20:42 »
Große Kreisstadt BW ca. 50.000 EW 5 VZÄ Leitung inkl. Wahlen, keine Ausländersachen
E 8

Squix

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #4 am: 28.03.2019 20:48 »
Ausgehend davon, dass das EMA bei 7.000 EW eher überschaubar groß sein dürfte (ca. 1,5 bis 2,5 VZÄ ?)
(je nach organisatorischer Ausgestaltung)

Wirst du sicher maßgeblich selbst mitarbeiten, statt die Leitung übernehmen, richtig?
Die Tätigkeit im EMA (ohne Wahlleitung etc.) spricht ansonsten grundsätzlich nicht unbedingt für selbstständige Leistungen (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel) - ohne die Tätigkeit zu kennen, ist das eher in Blick in die Glaskugel, aber ich behaupte mal mit einer Bezahlung nach EG 8 bist du gut (bis sehr gut) dran. Ich meine was soll bei der Größe auch maßgeblich "geleitet" werden ?

 

Marry

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #5 am: 29.03.2019 14:03 »
Vielen Dank für die Antworten.

Meine alte Stelle war E8 bewertet.

Falls die Stelle (keine Wahlleitung, ich arbeite selbst mit) mit E6 bewertet wäre - müsste ich - weil ich vor der Elternzeit E8 hatte wieder auf E8 eingruppiert werden?

Irgendwie habe ich im Kopf dass man nicht schlechter eingruppiert werden kann... mein arbeitsverhältnis ist ja nie erloschen.

Vielleicht hat hier jemand noch einen Erfahrungswert für mich :)

Squix

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #6 am: 29.03.2019 16:15 »
Grundsätzlich ist die Übertragung einer Tätigkeit die niedriger bewertet ist und daher zu einer entsprechend niedrigeren Eingruppierung führt, ohne deine Zustimmung (Unterschrift), nicht möglich (entsprechend auch nicht vom Direktionsrecht gedeckt). Setzt allerdings auch voraus, dass dein AG bzgl. deiner bisherigen Tätigkeit nicht irrte und du tatsächlich in die EG 8 eingruppiert warst und nicht irrtümlich einfach danach bezahlt wurdest.


Spid

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #7 am: 29.03.2019 18:55 »
Es bedarf für eine Zustimmung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung keine Unterschrift.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #8 am: 29.03.2019 19:09 »
@Spid: Der AG müsste aber keine Änderungskündigung aussprechen, wenn die Tätigkeiten in EG 6 dauerhauft  auszuüben wären, oder?

Die EG 8 ist bei dem Tätigkeitsspektrum - das ich jetzt vor Augen habe: Bearbeitung der Meldeaufgaben mit 1 bis 2 unterstellten Mitarbeitern - nicht ausgeschlossen. In welchem konkreten Umfang selbstständige Leistungen im Tarifsinne vorliegen, wäre aber genauer zu prüfen.

Spid

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #9 am: 29.03.2019 19:12 »
Wenn der AN einverstanden ist, selbstverständlich nicht.

Squix

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #10 am: 29.03.2019 19:50 »
Es bedarf für eine Zustimmung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung keine Unterschrift.

Nicht? Gut zu wissen - was ist dabei zu beachten? bzw. wie kommt das dann zu Stande?

Indem der AN es einfach hinnimmt - schlüssiges Handeln quasi?

Spid

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #11 am: 29.03.2019 19:55 »
Konkludentes Handeln ist eine Möglichkeit.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #12 am: 29.03.2019 20:57 »
Wenn der AN einverstanden ist, selbstverständlich nicht.

Im Falle der Ablehnung der Herabgruppierung durch den AN?

Spid

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #13 am: 29.03.2019 21:21 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, mithin kann der AN sich weder gegen eine Herabgruppierung wehren noch wäre sein Einverständnis erforderlich.

JC83

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Antw:Eingruppierung Leitung Meldeamt
« Antwort #14 am: 03.04.2019 19:18 »
Große Kreisstadt BW ca. 50.000 EW 5 VZÄ Leitung inkl. Wahlen, keine Ausländersachen
E 8

Ernsthaft? E8 sind bei uns in der Perso einfache Gehaltsmitarbeiter.