Hallo an alle,
ich bin neu hier im Forum, seit ca. 6 Monaten in einer Kommune beschäftigt und habe auch gleich ein Anliegen:
Ich nutze des Öfteren mein Smartphone dienstlich für Telefonie, Fotoaufnahmen und Datenversendung (z.B. Fotos per Mail verschicken um sie auf den PC zu kriegen (leider kein WLan im Verwaltungsgebäude, keine Verkabelung an PC bisher möglich). Das belastet natürlich meine Freiminuten, mein Datenvolumen und meinen Speicher.
Dies mache ich vom Prinzip her ungern, aber aufgund meiner alltäglichen Verwaltungsarbeit vereinfacht es vieles. Sicherlich kennen dies von euch auch so einige, aber bestehen hier irgendwelche Ansprüche meinerseits ggü. der Verwaltung? Wie verhält es sich, wenn es mir beim "dienstlichen Fotografieren" herunterfällt und beschädigt wird?
Ich weiß, dass ich die dienstliche Nutzung bei der Steuererklärung auch absetzen kann, habe es aber bisher noch nicht versucht. Werde es aber bei der Nächsten in Angriff nehmen.
Wann besteht Anspruch auf ein Diensthandy?
Von meinem Arbeitgeber bestehen zu diesem Thema keine Bestimmungen/Vorgaben.
Danke und Gruß
Peter