Autor Thema: Privates Handy wird auch dienstlich verwendet  (Read 16591 times)

Peter Hard

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Hallo an alle,

ich bin neu hier im Forum, seit ca. 6 Monaten in einer Kommune beschäftigt und habe auch gleich ein Anliegen:
Ich nutze des Öfteren mein Smartphone dienstlich für Telefonie, Fotoaufnahmen und Datenversendung (z.B. Fotos per Mail verschicken um sie auf den PC zu kriegen (leider kein WLan im Verwaltungsgebäude, keine Verkabelung an PC bisher möglich). Das belastet natürlich meine Freiminuten, mein Datenvolumen und meinen Speicher.
Dies mache ich vom Prinzip her ungern, aber aufgund meiner alltäglichen Verwaltungsarbeit vereinfacht es vieles. Sicherlich kennen dies von euch auch so einige, aber bestehen hier irgendwelche Ansprüche meinerseits ggü. der Verwaltung? Wie verhält es sich, wenn es mir beim "dienstlichen Fotografieren" herunterfällt und beschädigt wird?
Ich weiß, dass ich die dienstliche Nutzung bei der Steuererklärung auch absetzen kann, habe es aber bisher noch nicht versucht. Werde es aber bei der Nächsten in Angriff nehmen.
Wann besteht Anspruch auf ein Diensthandy?
Von meinem Arbeitgeber bestehen zu diesem Thema keine Bestimmungen/Vorgaben.

Danke und Gruß
Peter


Spid

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #1 am: 28.03.2019 21:00 »
Der TVÖD trifft dazu keine Regelung.

Mask

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #2 am: 28.03.2019 21:03 »
Schon Mal deinen AG angesprochen ob du ein Diensthandy haben kannst ?

Max

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #3 am: 28.03.2019 21:36 »
Vorsicht. Dienstliche Daten sind nicht unbedingt auf privaten Geräten erlaubt.

Organisator

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #4 am: 29.03.2019 08:16 »
Problem 1: Dienstliche Daten auf dem privaten Telefon kann recht schnell zu Ärger führen. Schau dazu in die internen Regelungen (eine Regelung zur IKT-Nutzung gibt es bestimmt, da mitbestimmungspflichtig vom PR)

Problem 2: Wenn Dein Arbeitgeber die dienstliche Nutzung privater Dinge verlangt, resultieren daraus Ansprüche (Nutzungsentelt, Ersatz bei Beschädigung usw). Da dies laut Sachverhalt nicht der Fall ist, gibts auch nichts.

Problem 3: Ne Telefon-Flax inkl. 3 GB Datenvolumen gibs für 8 € im Monat. Was willst Du da Deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen, ohne dass es albern aussieht?

Mask

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #5 am: 29.03.2019 08:33 »
Problem 3: Ne Telefon-Flax inkl. 3 GB Datenvolumen gibs für 8 € im Monat. Was willst Du da Deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen, ohne dass es albern aussieht?

Dass hält so manch einen von gar nichts ab  ;) ;D

MoinMoin

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #6 am: 29.03.2019 08:47 »
Problem 1: Dienstliche Daten auf dem privaten Telefon kann recht schnell zu Ärger führen. Schau dazu in die internen Regelungen (eine Regelung zur IKT-Nutzung gibt es bestimmt, da mitbestimmungspflichtig vom PR)

Problem 2: Wenn Dein Arbeitgeber die dienstliche Nutzung privater Dinge verlangt, resultieren daraus Ansprüche (Nutzungsentelt, Ersatz bei Beschädigung usw). Da dies laut Sachverhalt nicht der Fall ist, gibts auch nichts.

Problem 3: Ne Telefon-Flax inkl. 3 GB Datenvolumen gibs für 8 € im Monat. Was willst Du da Deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen, ohne dass es albern aussieht?
Und wenn du ein pro Aktiver MA bist, machst du jetzt eine Kosten Nutzen Analyse, beschreibst also die Qualitäts Steigerung und die Zeitanteile die du sparst, monetarisierst diese und legst es als Konzept dem Vorgestzten oder einer noch höheren Stelle vor.

Spid

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #7 am: 29.03.2019 08:51 »
Oder man hört einfach auf, seinen privaten Kram zu nutzen - wenn der AG Fotos hochgeladen haben möchte, wird er entsprechende Hilfsmittel beschaffen. Wenn nicht, dann nicht.

RsQ

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #8 am: 29.03.2019 10:15 »
Das ist ja auch eine Frage der Praxis.

Nehmen wir mal an, der AG stellt ein Diensthandy - darf das dann auch in vollem Umfang privat genutzt werden? Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.

Dann wäre zu bevorzugen, ein Dienst- oder Privathandy mit Dual-SIM zu nutzen und die sich ergebenden rechtlichen Fragen zu klären. Angesichts der oben schon skizzierten Kosten (und wer hat heutzutage keinen tauglichen Flat-Vertrag für wenige Euro?) ist das alles mögliche, aber keine Frage der Kosten.

MoinMoin

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #9 am: 29.03.2019 10:25 »
Das ist ja auch eine Frage der Praxis.

Nehmen wir mal an, der AG stellt ein Diensthandy - darf das dann auch in vollem Umfang privat genutzt werden?
Hihi, und dann muss man den Geldwertenvorteil versteuen. :-[
Zitat
Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.
Aber die einfachste Lösung. BTW: Wozu das private Handy während der Dienstzeit mitnehmen? Das kannst du ja schön zuhause lassen..... :-X
Zitat
Dann wäre zu bevorzugen, ein Dienst- oder Privathandy mit Dual-SIM zu nutzen und die sich ergebenden rechtlichen Fragen zu klären. Angesichts der oben schon skizzierten Kosten (und wer hat heutzutage keinen tauglichen Flat-Vertrag für wenige Euro?) ist das alles mögliche, aber keine Frage der Kosten.
Klar, aber nur dort wo man nicht sonderlich auf den Datenschutz aufpassen muss.
Also einem Fahnder der Polizei sollte sowas nicht erlaubt werden. Ne Politesse? Schon eher, macht ja nur Foros im öffentlichem Raum  ::) ::) :o oder???

Schmitti

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #10 am: 29.03.2019 10:38 »
Oder man hört einfach auf, seinen privaten Kram zu nutzen - wenn der AG Fotos hochgeladen haben möchte, wird er entsprechende Hilfsmittel beschaffen. Wenn nicht, dann nicht.
So, und nicht anders.
Und i.d.R. gilt auch: Wenn der AG einerseits merkt, dass das Hochladen der Fotos, Handytelefonate etc. den dienstlichen Ablauf beschleunigen oder vereinfachen, aber andererseits auch, dass der AN - sorry - blöd genug ist sein privates dafür einzusetzen, wieso sollte er dann etwas dienstliches beschaffen? Es läuft ja.

TheITGuy

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #11 am: 29.03.2019 10:44 »
Hihi, und dann muss man den Geldwertenvorteil versteuen. :-[

Den Quatsch gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr, die Urban Legend ist aber nicht tot zu kriegen.

Siehe §3 Nr. 45 Einkommenssteuergesetz.

Zitat
Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.

Es liegt im Ermessen das AG hier eine DV abzuschließen und die private Nutzung zu erlauben. Je nach Funktion und Behörde kann es aber Datenschutz oder BSI-Regeln geben, die gegen eine private Nutzung sprechen.

Rein geldlich gesproche ist es so ziemlich die billigste Incentive-Maßnahme, die ein AG machen kann.

Allerdings sollte ein AN sich überlegen, ob er das wirklich haben will. Ein reines Diensttelefon kann man nach Dienstschluss auch einfach im Büro lassen, wenn keine Rufbereitschaften dran geknüpft sind.


Keeper83

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #12 am: 29.03.2019 10:46 »
Das ist ja auch eine Frage der Praxis.

Nehmen wir mal an, der AG stellt ein Diensthandy - darf das dann auch in vollem Umfang privat genutzt werden? Ansonsten läuft es ja darauf hinaus, dass man jeweils ein Dienst- und ein Privathandy dabei haben muss. Das ist doch doof.

Dann wäre zu bevorzugen, ein Dienst- oder Privathandy mit Dual-SIM zu nutzen und die sich ergebenden rechtlichen Fragen zu klären. Angesichts der oben schon skizzierten Kosten (und wer hat heutzutage keinen tauglichen Flat-Vertrag für wenige Euro?) ist das alles mögliche, aber keine Frage der Kosten.

Bei privater Nutzung eines Diensthandys gibts halt das Problem, dass man theoretisch auch während seiner Freizeit Dienstliche Anrufe, Nachrichten und Mails bekommt. Die lassen sich eine Zeit lang ignorieren sicherlich, aber irgendwann überwiegt die Neugier und der Feierabend/Urlaub ist erstmal versaut. Seit ich im ÖD bin habe ich eine Trennung von Dienst und Privathandy und bin damit sehr zufrieden. Habe zwar tagsüber 2 Geräte, kann aber das Diensthandy nach Feierabend oder im Urlaub wirklich ausschalten oder sogar im Büro lassen.

RsQ

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #13 am: 29.03.2019 11:29 »
Klar, bei klassischen 9-to-5-Jobs mit klar abgrenzbarer Aufgabe würde ich diese Trennung auch bevorzugen.

Aber es gibt ja auch Tätigkeitsfelder, in denen sich das nicht ganz so klar trennen lässt. Ich denke da bspw. an Leute mit redaktionellen Aufgaben (Pressesprecher, -referenten, Online-Redakteure). Dort gehört es quasi zum Berufsfeld, fast rund um die Uhr erreichbar zu sein. Vielleicht nicht mal direkt für den AG, aber doch mit gewissem Themen-Monitoring.

(Dass man per Privathandy erreichbar sein darf, muss man sich nicht erst genehmigen lassen, oder? Es geht ja nicht um Privat-Gequatsche während der Arbeitszeit, aber um analoge Dinge zum klassischen Anruf am Arbeitsplatz: "Ihr Kind ist krank, holen Sie das mal aus Kita/Schule ab ...")

Texter

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Antw:Privates Handy wird auch dienstlich verwendet
« Antwort #14 am: 30.03.2019 14:14 »
(Dass man per Privathandy erreichbar sein darf, muss man sich nicht erst genehmigen lassen, oder? Es geht ja nicht um Privat-Gequatsche während der Arbeitszeit, aber um analoge Dinge zum klassischen Anruf am Arbeitsplatz: "Ihr Kind ist krank, holen Sie das mal aus Kita/Schule ab ...")

Wenn der AG streng ist, ist jeglicher privater Kram ausgeschlossen.