Autor Thema: Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG  (Read 92699 times)

Admin

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hier bitte Diskussionen zum
  Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)
führen.

Referententwurf als Diskussionsbasis anbei.

Admin

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #1 am: 29.03.2019 11:06 »
die vorläufige neue Tabelle ist nun auf
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
abrufbar.

* keine Änderungen bei den Tabellenwerte ausgenommen B11 und Anwärter
* Änderungen im Familienzuschlag (Absenkung beim Verheiratetenzuschlag, Erhöhung für Kind 1 und 2)
* zahlreiche Änderungen bei den Zulagen (Erhöhungen)

ThomasW

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #2 am: 02.04.2019 08:56 »
Hallo!
Erst mal vielen Dank für die sehr informative Internetseite und das oft sehr hilfreiche Forum.

Das BesStMG ist weitesgehend unbemerkt an mir vorbei gegangen. Ich habe den Referentenentwurf überflogen, aber bei mir ist immer noch die Frage offen, weshalb die Anwärt des gehobenen Dienstes ab 2020 ~200 € mehr je Monat kriegen.

Hat da jemand Hintergrundinformationen?

Gruß
Thomas

was_guckst_du

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #3 am: 02.04.2019 09:27 »
Stichwort: Fachkräftemangel...Anreize zur Nachwuchskräftegewinnung
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BBeamter

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #4 am: 02.04.2019 10:25 »
Hallo an alle,

also mich trifft es etwas hart. (klar ich weiß, Meckern auf hohem Niveau...) (:

Ich habe letzten Monat geheiratet und freute mich auf meine (ganze) Familienzulage!!
Jetzt soll es um die hälfte reduziert werden! Ferner; Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.

Ich habe letzten Monat die Familienzulage beantragt. Ist denn das Konzept "NUR" vorgelegt worden oder schon bestimmt und fest? Da mein Antrag auf Familienzulage noch in Arbeit ist, weiß ich nicht, ob ich schon 1/2 der Zulage bekomme oder erst einmal (wg. Bestandschutz) noch die ganze Zulage.

VG
BBeamter

Yasper

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #5 am: 02.04.2019 15:40 »
Gemäß dem derzeitigen Entwurf ist vorgesehen, dass das Gesetz größtenteils im September 2020 in Kraft treten soll.


was_guckst_du

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #6 am: 02.04.2019 15:46 »
...und das nur im Bund...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Aüg

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #7 am: 02.04.2019 16:49 »
Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.


Interessant, seid wann zahlt man in Deutschland einen Steuersatz von 67 %. ? Selbst Spitzensteuersatz plus Soli plus Kirchensteuer ergeben nur um die 50 %.

VeuHin

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #8 am: 02.04.2019 19:12 »
Guten Abend,

wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden.
Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #9 am: 03.04.2019 06:56 »
Mit der Tariferhöhung werden mir nun auch noch mehr Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet für mich statt 3,x% nur noch ca 1% Tariferhöhung.


Interessant, seid wann zahlt man in Deutschland einen Steuersatz von 67 %. ? Selbst Spitzensteuersatz plus Soli plus Kirchensteuer ergeben nur um die 50 %.

wie kommst du auf 67%?

Yasper

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #10 am: 03.04.2019 07:41 »

wie kommst du auf 67%?

Ich würde sagen er hat folgendermassen gerechnet:

Wenn dir nur 1% von 3% bleiben, sind ~67% weggefallen. ;)

Yasper

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #11 am: 03.04.2019 07:43 »
Guten Abend,

wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden.
Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.

Guckst du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html

Gerda Schwäbel

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #12 am: 03.04.2019 08:19 »
Guten Abend,
wie kann ich den Entwurf lesen? Er sollte ja anbei sein, aber ich kann diesen hier leider nicht finden. Nen kleiner Hinweis wäre toll. Danke.
Guckst du hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111163.0.html
Darum ging es VeuHin (nach meiner Einschätzung) nicht. Admin hatte im Startbeitrag "Referententwurf als Diskussionsbasis anbei." geschrieben. Damit - und insbesondere zusammen mit dem Büroklammersymbol - wurde bei mir die Erwartung geweckt, dass der Text des Referentenentwurfs durch Anklicken im Thread  sichtbar gemacht werden könne. VeuHin wurde wohl genauso enttäuscht wie ich.

BBeamter

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #13 am: 03.04.2019 09:37 »

wie kommst du auf 67%?

Ich würde sagen er hat folgendermassen gerechnet:

Wenn dir nur 1% von 3% bleiben, sind ~67% weggefallen. ;)

*AmKopfpackSmiley* (: Ich schrieb ja von der "Tariferhöhung" nicht vom Gesamtgehalt  ;D Das wäre ja was hahahaha

Johnny75

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #14 am: 03.04.2019 12:06 »
Ich hatte den Referentenentwurf im "anderen" Thread zum Thema schon einmal verlinkt, aber ich bin ja gar nicht so  8)

Bitte sehr:
www.vbb-bmvg.de/download/20190123_info01_bestmg_anlage1.pdf