Autor Thema: Einsicht Personalakte  (Read 2888 times)

GirlyLike

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Einsicht Personalakte
« am: 09.03.2020 11:41 »
Hallo zusammen,

ich werde meinen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst wechseln. Mein neuer Arbeitgeber wird dabei die Einsichtnahme der Personalakte von meinem vorherigen Arbeitgeber anfordern.

Ist dies zulässig, da es keine interne Bewerbung ist? Weiß jemand was genau bei der Personalakte geprüft wird? Werden auch interne Bewerbungen und die Bewerbungsunterlagen beim vorherigen Arbeitgeber angesehen oder wird nur auf eventuelle Abmahnungen etc. wert gelegt?

Vielen Dank und Grüße!!!

Lars73

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Antw:Einsicht Personalakte
« Antwort #1 am: 09.03.2020 12:13 »
Geht es um Beamte oder Tarifbeschäftigt? Sind beide Arbeitsgeber/Dienstherren der Bund?

Mit deiner Zustimmung geht dies. Zwischen zwei Behörden des Bundes im Rahmen einer Bewerbung als Beamter ggf. auch ohne Zustimmung.

GirlyLike

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Antw:Einsicht Personalakte
« Antwort #2 am: 09.03.2020 12:20 »
Ich bin im Moment Tarifbeschäftigt, es handelt sich aber um eine Beamtenstelle.

Ja mein Arbeitgeber ist der Bund.

Lars73

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Antw:Einsicht Personalakte
« Antwort #3 am: 09.03.2020 12:25 »
Zu beachten ist, dass der Bund nur eine Rechtspersönlichkeit ist. BMU und BMWi sind also beide Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland.

Du könntest die Einsicht in die Personalakte ggf. ablehnen. Aber dann bist du vermutlich raus aus dem Verfahren.
Was man sich von der Einsicht in der Personalakte verspricht ist unterschiedlich. Im Kern einen besseren Einblick in den Bewerber. (Hinweise auf Probleme bei bisherigen Arbeitgeber, wie verlief die Karriere bisher etc.?)


Feidl

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Antw:Einsicht Personalakte
« Antwort #4 am: 10.03.2020 12:47 »
Ja, dies ist zulässig, und normal, gerade bei Beamtenstellen. Du musst diesem aber zustimmen.