Autor Thema: Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?  (Read 3981 times)

Hanomax

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Hallo,

weiß jemand ob die Erhöhung einer ruhestandsfähigen Zulage auch denjenigen zugute kommt, die bereits im Ruhestand sind?

Hano

Asperatus

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #1 am: 05.02.2020 18:27 »
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

Hanomax

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #2 am: 27.02.2020 09:25 »
Neuer Sachstand für alle die es interessiert:

Laut Aussage der Generalzolldirektion gibt es eine interne Weisung, nach der die Erhöhung von Zulagen nicht auf Ruhegehaltsempfänger übertragen wird.

2strong

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #3 am: 02.03.2020 00:53 »
Von welcher Art von Zulage sprichst Du? Amts- oder Stellenzulagen? Erstere sind ruhegehaltsfähig und unterliegen auch entsprechender Anpassung, Letztere sind es nicht. Die GZD besitzt im Übrigen keine Regelungskompetenz in Besoldungsfragen.

Mayday

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #4 am: 02.03.2020 07:14 »
Auch Stellenzulagen können ruhegehaltsfähig sein. Die Frage ist, was mit Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsemfänger gemeint ist. Die "normale" prozentuale  Anpassung nach Besoldungserhöhungen oder eine grundsätzliche Anhebung einer Zulage um einen Betrag x?

2strong

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #5 am: 02.03.2020 11:45 »
@ Mayday
Mir ist bekannt, dass Stellenzulagen ruhegehaltsfähig sind, wenn dies gesetzlich bestimmt ist, allerdings bin ich mir keines Beispiels bewusst. Kennst Du einen entsprechenden Fall?

Gerda Schwäbel

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #6 am: 02.03.2020 12:46 »
Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

2strong

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #7 am: 03.03.2020 19:30 »
Ach, von Frauen lasse ich mir eh viel lieber etwas sagen ;-) Vielen Dank!

Hanomax

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #8 am: 04.03.2020 12:46 »
Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.

Gerda Schwäbel

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #9 am: 04.03.2020 13:53 »
Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.
Ich würde mir an Ihrer Stelle (noch) keine Gedanken darüber machen. Wenn ich das Lohnartenverzeichnis richtig verstehe, dann erfolgt die Anpassung für die Versorgungsempfänger automatisch, sobald die Beträge für die Aktiven im Programm angepasst sind. Die Erhöhung gilt nach meiner Überzeugung auch für Versorgungsempfänger; Anhaltspunkte dafür, dass eine Übertragung erst noch erforderlich (und diese nicht beabsichtigt) sei, sehe ich nicht.
Falls beim Mai-Zahltag nichts passieren sollte, ist m. E. immer noch genügend Zeit um sich Gedanken darüber zu machen.

Max Bommel

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #10 am: 13.03.2020 08:20 »
Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).

Und genau um die Zulage geht es mir. Die ist zu 50% ruhegehaltsfähig, wird aber nicht angepasst.

Richtig. Diese Zulage wird nicht angepasst. Auch bei Weitergewährung in Höhe von 100% oder 50% bleibt es bei den alten Beträgen. Leider wurde dies im Bereich der Bundeswehr falsch programmiert, es soll aber zunächst manuell gegengesteuert werden, um weitere Überzahlungen zu vermeiden.

Asperatus

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Antw:Zulagenerhöhung auch für Ruhestandsempfänger?
« Antwort #11 am: 14.03.2020 07:57 »
Was ist die Rechtsgrundlage für die Nichtanpassung?