Ich bin zwar nicht Mayday, aber mein Gedächtnis sagt mir, dass es im Bundesbereich lediglich eine ruhegehaltfähige Stellenzulage gibt - und auch die nur zu 50 Prozent, nämlich die Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung (Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B).