Autor Thema: Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG  (Read 92617 times)

BStromberg

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #105 am: 24.10.2019 11:02 »
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf

da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag  :)


 ;D ;D ;D

Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!



Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.

Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS  :D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

fennek685

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #106 am: 24.10.2019 11:20 »
Schneller als gedacht!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342

Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!

BStromberg

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #107 am: 24.10.2019 11:26 »
Schneller als gedacht!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342

Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!

Aber eben NICHT die von mir vorstehend erwähnte Reform des Familienzuschlags in Gestalt der einst avisierten Besserstellung von Beamten mit Kindern!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Asperatus

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #108 am: 24.10.2019 12:47 »
Kurze Zusammenfassung der Änderungen, die der Ausschuss dem Plenum zum Beschluss vorschlägt:

- § 60 BBesG trifft auch Regelungen zur Zwischenprüfung
- Einfügung von § 79a BBesG wird gestrichen. Er sollte das BMI ermächtigen, für Soldaten eine Vergütung statt Freizeitausgleich für zu gewähren für Zeiten, die von den Arbeitszeitvorschriften ausgenommen sind (Tätigkeiten als fliegende Besatzung zur Überwachung des nationalen Luftraums oder Tätigkeiten als fliegende Besatzung im maritimen Such- und Rettungsdienst)
-  Ämter „Direktor und Professor" in B 1 bis B 3 dürfen nun auch beim EBA verliehen werden
- Führungszulagen für Soldaten nun statt bis A 12 bis A 14 (betrifft insb. Einheitsführer A 13, die nun auch in den Genuss der Zulage kommen)
- Zulage für Beamte beim ITZ Bund wird auf BDBOS ausgedehnt
- keine Zulage für Beamte in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und für Beamte und Soldaten im zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und IT-Infrastruktur der Bundeswehr verwendet werden
- Besoldungsgruppe R 4 wird aufgehoben
- Vizepräsident Bundespatentgericht steigt von R 4 in R 5 auf
- R 7 auch für Bundesanwälte als ständige Vertreter des GBA (ohne Abteilungsleiterfunktion)
- Ergänzung Datenerhebungsbefugnis für BMZ
- Senkung beitragspflichtiger Einnahmen in der GRV für versicherte Wehrdienstleistende von 80 auf 60 Prozent
- Zeiten einer besonderen Verwendung im Ausland können bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtigt werden für Beamte
- Überbrückungszuschuss für kurze Wehrdienstzeiten in § 13 SVG geregelt
- Beitragszuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der SaZ Unterhaltsbeitrag nach mehr als 20 Dienstjahren erhält
- Änderung der Rechtstellung des Ständigen Bevollmächtigten des PKGr
- Die Zulage für Kompaniefeldwebel wird von 113 auf 135 Euro erhöht
- Abteilungsleiter und der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erhalten eine Amtszulage in Höhe von 366 Euro

fennek685

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #109 am: 24.10.2019 12:50 »
Schneller als gedacht!

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz-664342

Das Gesetz geht schon heute (24.10.) 23:15Uhr in die Abstimmung!

Aber eben NICHT die von mir vorstehend erwähnte Reform des Familienzuschlags in Gestalt der einst avisierten Besserstellung von Beamten mit Kindern!

Nein, aber wie bereits von mir einen Beitrag zuvor erwähnt, das Gesetz an sich, so wie es beschlossen werden soll.

Asperatus

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #110 am: 24.10.2019 23:39 »
Das Gesetz wurde in der Ausschussfassung mit Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken vom Deutschen Bundestag beschlossen.

BBeamter

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #111 am: 25.10.2019 06:52 »
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf

da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag  :)


 ;D ;D ;D

Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!



Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.

Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS  :D

Ich gehöre nur teilweise dazu... Ich finde es unfair auf Kosten der kinderlosen UND VOR ALLEM der Pensionäre, die ebenfalls (in den meisten Fällen) keine Kinder haben, die Familienzulage für Familien mit Zulagen zu erhöhen. Da unterstützt man bspw. wieder den Altersarmut. Ich sage jetzt nicht, dass "das bisschen" Geld von der Zulage zu Armut führt, allerdings zählt bei Rentnern und Pensionären meist auch der kleinste Betrag. Es müsste eine andere Lösung kommen! Man dürfe eine andere Gruppe nicht benachteiligen, um eine andere zu stärken. Das ist ein falscher Ansatz! Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wird, die keine Gruppe benachteiligt wird. Denn soviel Geld ist noch da!!

Ich hoffe, dass man mich hier nicht falsch versteht. Meine Schwester ist Alleinerziehende und könnte jede finanzielle Hilfe von ihrer Behörde gut gebrauchen. Aber wie gesagt, nicht auf Kosten anderer.

Zusätzlich stellt sich die Frage, was passiert mit den Tarifbeschäftigten? Die Zulagen erhalten die Beamten, werden die auch an die TBs weitergegeben? Oder gehen die leer aus?
« Last Edit: 25.10.2019 07:08 von BBeamter »

BStromberg

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #112 am: 25.10.2019 07:22 »
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914425.pdf

da bin ich ja mal gespannt wann es da weiter geht mit dem Familienzuschlag  :)


 ;D ;D ;D

Bis der Bund das dann am Tage x zum geltenden Recht gemacht hat
und bis die einzelnen Bundesländer das dann für sich adaptiert haben,
sind meine beiden Kids (z.Zt. noch gar nicht schulpflichtig) gar nicht mehr berücksichtigungsfähig!



Ich finde den Ansatz, Beamtenfamilien mit Versorgungsverpflichtung für den eigenen Nachwuchs finanziell deutlicher zu unterstützen, mehr als gerecht und im Zuge div. offener Rechtsstreitigkeiten zur allg. Alimentationslage auch fast schon notwendig. Das sehen im Übrigen auch die allermeisten meiner kinderlosen Kolleginnen/Kollegen so, wenn man sich über das Thema unterhält.

Bin gespannt, was sich tut, erwarte aber NICHTS  :D

Ich gehöre nicht dazu... Ich finde es unfair auf Kosten der kinderlosen UND VOR ALLEM der Pensionäre, die ebenfalls (in den meisten Fällen) keine Kinder haben, die Familienzulage für Familien mit Zulagen zu erhöhen. Da unterstützt man bspw. wieder den Altersarmut. Ich sage jetzt nicht, dass "das bisschen" Geld von der Zulage zu Armut führt, allerdings zählt bei Rentnern und Pensionären meist auch der kleinste Betrag. Es müsste eine andere Lösung kommen! Man dürfe eine andere Gruppe nicht benachteiligen, um eine andere zu stärken. Das ist ein falscher Ansatz! Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wird, die keine Gruppe benachteiligt wird. Denn soviel Geld ist noch da!!

Ich hoffe, dass man mich hier nicht falsch versteht. Meine Schwester ist Alleinerziehende und könnte jede finanzielle Hilfe von ihrer Behörde gut gebrauchen. Aber wie gesagt, nicht auf Kosten anderer.

Zusätzlich stellt sich die Frage, was passiert mit den Tarifbeschäftigten? Die Zulagen erhalten die Beamten, werden die auch an die TBs weitergegeben? Oder gehen die leer aus?

Klar... Abstriche tun mitunter weh, wenn sie potentiell einen selbst betreffen.

Allein auf Grund von Besitzstandsansprüchen und in Hinblick auf Vertrauensschutz etc. bin ich mir aber ziemlich sicher, dass dem Bestandspersonal am Ende eines pol. Diskussionsprozesses so leicht nichts weggenommen werden wird. Es geht vielmehr darum, es zukünftig anders/besser auszugestalten.

Nahezu alle (nicht nur die besoldungsspezifischen) Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern im Allgemeinen in Deutschland viel zu stark ist (OECD, Bund der Steuerzahler etc.). Durch den Querbezug zum Alimentationsprinzip ist es mehr als plausibel, dass der Staat/Dienstherr hier aktiv nachsteuert und Verbesserungen umsetzt.

Eine Teilkompensation der Mehrkosten durch negative Anpassung der Familienzuschläge für Kinderlose (sog. Stufe 1) ist insofern auch konsequent, fair und ausgewogen, als dass hier bloß eine Harmonisierung einer latenten Übervorteilung vorgenommen wird. Allein den Zuschlag zu bekommen, bloß weil man mit einem lieben Mitmenschen liiert ist, das ist in gewisser Weise auch gesellschaftlich etwas antiquiert... aber das ist eine andere Diskussion (Anmerkung: ich persönlich habe aber nichts dagegen, Verheirateten etwas zuzustecken... könnte man als "vorgelagerte", anreizende Familienpolitik betrachten, ist aber kontrovers).

Eine vergleichbare Diskussion über "Fairness in Sachen Steuergerechtigkeit" findet aktuell ja auch beim großen Klimapaket des Bundes statt.

Achtung:
Ich bewerte nachstehend NICHT das Klimapaket inhaltlich und auch nicht die allg. Performance der Bundesregierung; mir geht es bloß darum, was vermeintlich (un)gerecht ist.

Beispiel:
In nahezu allen Pressemeldungen über das Klimapaket heißt es, "die Maßnahmen seien sozial unausgewogen" weil z.B. die unteren Einkommensgruppen von der Anhebung der Pendlerpauschale nicht profitieren würden, da sie ja kaum bis gar keine Steuern auf Einkommen zu entrichten hätten! Welch epochale Erkenntnis  ;D

Ich empfinde es als eine Unverfrorenheit, dass man diese Falschaussage unkommentiert durchgehen lässt.

Erstens ist es m.M.n. längst überfällig, dass diese Regierung mal zumindest eine marginale Entlastungspolitik für die Steuerzahler in der Mitte der Gesellschaft betreibt und zweitens vermag ich keine Benachteiligung der sog. "unteren Einkommensklassen" erkennen.

Wer kaum bis gar keine Einkommensteuer zahlt, braucht natürlich auch keine weitere Entlastung durch die Anhebung der Pendlerpauschale. Da wird niemandem etwas weggenommen, wenn man das beschließt... es profitieren (aus nachvollziehbaren Gründen) halt nur diejenigen, die steuerlich ohnehin über Gebühr belastet sind.

Hier schließt  sich der Kreis... ähnlich verhält es sich in Sachen "Gerechtigkeit" bei der Novellierung des Familienzuschlags für unterhaltspflichtige Beamtinnen und Beamte.
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(Charles Dickens)

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #113 am: 25.10.2019 09:16 »
Mich nervt das!

Kann man den nicht mal beim Thema bleiben und das auswerten, was nun beschlossen wurde - ob positiv oder negativ.

Neiddebatten bringen uns hier nicht weiter. Man muss es eh nehmen, wie es kommt.

ds78

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #114 am: 25.10.2019 12:29 »
Zum Thema:

Wie verbindlich sind die Anmerkungen / Aufforderungen des Ausschusses denn (bisher gewesen)?

Kann das jemand beurteilen, ob bzw. bis wann es zu einer Umsetzung kommen kann / wird?

Das gestern verabschiedete Gesetz interessiert mich nicht die Bohne, da inhaltlich uninteressant. Einige der Aufforderungen betreffen jedoch tendenziell einen weit größeren Teil der Beamten (vor allem auch der genannte FZ).

Beste Grüße

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #115 am: 27.10.2019 19:29 »
Die offizielle PM des BMI verkündet auch das Inkrafttreten zu Jahresbeginn:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/bestmg-bund-als-dienstherr-attraktiver.html

fennek685

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #116 am: 28.10.2019 03:53 »
Die offizielle PM des BMI verkündet auch das Inkrafttreten zu Jahresbeginn:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/10/bestmg-bund-als-dienstherr-attraktiver.html

Zitat: "Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:..."

Man kann zwar davon ausgehen, dass das Gesetz zum 01.01. in Kraft tritt, aber zu 100% sicher ist es noch nicht.

#Schwarzseher  8)

Weissnix

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« Antwort #117 am: 28.10.2019 15:20 »

Zitat: "Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:..."

Man kann zwar davon ausgehen, dass das Gesetz zum 01.01. in Kraft tritt, aber zu 100% sicher ist es noch nicht.

#Schwarzseher  8)

Nehmen wir mal an, dass das Gesetz zum 01.01 in Kraft tritt, ab wann gilt dann die neue Besoldung für die Anwärter? Laut dem vorläufigen Rechner ist der 01.03 als Datum angegeben, wäre dies dann schon zum 01.01 der Fall?


CmdrMichael

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #118 am: 28.10.2019 17:28 »
Sehe ich das richtig:

Als "betroffene" schon beschäftigte Fachkraft, Single, keine Kinder, bringt das Gesetz, womit der Bund sich mir gegenüber als "attraktiven Arbeitgeber" wettbewerbsfähig präsentieren will summa summarum eine Erhöhung der Zulage um ca. 40EUR?

Also 0,x% Gehaltserhöhung. Und das soll der große Wurf sein?
Der Rest sind anscheinend nur alles einmal Maßnahmen, um Leute in den öffentlichen Dienst zu locken. Und nichts von alledem ist Ruhegehaltsfähig.

Yasper

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #119 am: 28.10.2019 22:12 »
Freu dich doch über die 40€, bei mir sind es 0€.

Ich gönne es aber denjenigen, die etwas vom Kuchen abbekommen.