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Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG

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ds78:
Gibt es aus vergangenen Runden Erfahrungen wie lange das BVA in der Regel braucht solche Gesetzesänderungen umzusetzen? Sprechen wir hier von Wochen oder eher mehreren Monaten?

VG
ds78

fennek685:

--- Zitat von: ds78 am 21.12.2019 16:44 ---Gibt es aus vergangenen Runden Erfahrungen wie lange das BVA in der Regel braucht solche Gesetzesänderungen umzusetzen? Sprechen wir hier von Wochen oder eher mehreren Monaten?

VG
ds78

--- End quote ---

Hey,
ich gehe davon aus, dass die erste Zahlung zum 01.03.20 getätigt wird.
Das ganze ist ja dann auch eh rückwirkend zum 01.01. also geht niemandem etwas verloren.

Aber wie gesagt, alles reine Spekulation!

Feeling:
Der Beamtenbund hatte ja nun seine Jahrestagung. Kam dort das Thema Familienzuschlag zu Sprache? Ich habe leider nichts gefunden.

Max Bommel:
Angeblich ist sich die Regierungskoalition darüber einig, dass dieses Thema weiter verfolgt und auch umgesetzt werden soll.

Hinsichtlich der Umsetzung des BesStMG wurde im Intranet Bundeswehr ein Flyer veröffentlicht, in dem es heißt, dass die gesetzlichen Änderungen umfassende Änderungen im Personalwirtschaftssystem der Bw erfordern, die im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt sein werden. Wenn man bedenkt, dass Teile des BwEinsatzBerStG vom August 2019 im System noch immer nicht umgesetzt wurden, dann ist die Formulierung im Laufe des Jahres sicherlich ernst zu nehmen...

Das BVA hat hier insofern keinen Einfluss auf eine zügige Umsetzung, das ist zunächst Sache der Truppe, die ja sowohl für das Abrechnungssystem als auch z.B. für die Eingabe der Zulagen selbst zuständig ist. Wie lange es bei den anderen Kundenbehörden des BVAs dauert, keine Ahnung, aber da es noch nicht mal das Einführungsrundschreiben des BMI gibt, halte ich den 01.03.2020 für utopisch.

BStromberg:

--- Zitat von: Max Bommel am 10.01.2020 06:53 ---Wenn man bedenkt, dass Teile des BwEinsatzBerStG vom August 2019 im System noch immer nicht umgesetzt wurden, dann ist die Formulierung im Laufe des Jahres sicherlich ernst zu nehmen...
--- End quote ---

 ;D ;D ;D

Das kennt man auch in den Landes- und Kommunalverwaltungen.
Zum 31.12. umgesetzt wäre de facto ja auch noch "im Laufe des Jahres".

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