Autor Thema: Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG  (Read 92603 times)

Gerda Schwäbel

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #165 am: 04.02.2020 17:08 »
… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...

Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.

Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene  Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich

Slider26

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #166 am: 05.02.2020 08:15 »
… Mir wurde jedoch klipp und klar gesagt, dass zuerst die Erhöhungen umgesetzt werden würden (den Beleg in Teilen sehen wir ja hier). Danach erst würden die (vorher noch nicht dagewesenen) Zulagen eingebaut bzw. die Kürzungen entfernt. ...

Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.

Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene  Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.

Ein Mensch dieser direkten Sprache bin ich nicht, ich weiß aber auch, dass selbst das BVA (Sachbearbeiterin an sich) ein wenig machtlos/ahnungslos ist, was wann wie wo umgesetzt werden soll.

Problem sei wohl u.a. folgendes:
Es bekommen nun Personen, die vorher keine Zulage erhalten habe, eine Zulage. (Entweder "Sicherheitszulage" oder überhaupt neue "Polizeizulage", da die Tätigkeitsbereiche in denen diese zweite Zulage gezahlt wird, erweitert wurde.

Man muss jetzt gucken, wer sitzt wo und macht was. Wer darf diese erhalten etc. pp. Dieses "Erkundungsverfahren" würde wohl bald erst anlaufen!

Was das Problem mit dem Wegfall des §3a ist, verstehe ich nicht so ganz. Da schien sie mir auch etwas ratlos.

Die Besoldungserhöhung zum 01.03. soll ja pünktlich umgestellt werden. Darauf konnte man sich aber auch "ein wenig länger vorbereiten".


Max Bommel

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #167 am: 05.02.2020 13:33 »

Mir drängt sich der Eindruck auf, beim BVA sei ein Exemplar des Bundesgesetzblatts in Papierform eingegangen, wurde zuerst vom Präsidenten, dann vom Vizepräsidenten zur Kenntnis genommen, dann vielleicht noch von einem Abteilungsleiter um anschließend in das/ein IT-Referat zu gelangen. Dort war man völlig überrascht und hat sich dann erstmals Gedanken über die anstehenden Änderungen gemacht.

Viele Änderungen waren seit Januar 2019 bekannt, die meisten seit September 2019, in einem funktionierenden System wären viele Vorarbeiten machbar gewesen, die nach Gesetzesverkündung nur noch hätten eingespielt werden müssen. Für mich ist es z. B. ein Armutszeugnis, dass die aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zu Ministerien des Bundes abgeordneten Beamten die Erhöhung der (seit 1975 unveränderten) sogenannten Ministerialzulage bekommen haben, das eigene  Personal aber noch nicht. Und dass die Streichung der unsäglichen Sachsenkürzung weder beim Januar- noch beim Februarzahltag umgesetzt worden ist - sondern, wenn ich Slider26 richtig verstehe hinten angestellt wurde - empfinde ich als erbärmlich.


Soweit Sie dem BVA die Verzögerungen "in die Schuhe schieben" scheint mir ihr Beitrag von keiner Sachkenntnis getrübt.

Für den Kunden Bundeswehr ist die Bundeswehr selbst für die Umsetzung der Änderungen im Personalabrechnungssystem verantwortlich. Darüber hinaus erfasst die Truppe etwa Stellenzulagen und teilweise auch Erschwerniszulagen ohnehin selbst im System.

Für die PVS-Kundenbehörden, also z.B. Bundespolizei usw. liegt die zentrale Umsetzung der Änderungen im Abrechnungssystem allein beim Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung KPVS, welches zum ITZBund gehört...

m3mn0ch

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #168 am: 09.02.2020 13:26 »
Jedoch ist das hier noch auf der Strecke geblieben:
"Senkung der Wochenarbeitszeit - Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Beamt*innen des Bundes auf das tarifliche Niveau von 39 Stunden."

Allerdings wäre das jetzt nur noch Meckern auf hohem Niveau (:


Meckern auf hohem Niveau?! Man hat den Beamtinnen und Beamten etwas versprochen. Wir haben uns daran gehalten und unseren Anteil erfüllt, nämlich unbezahlt Mehrarbeit zu leisten. Ich finde jetzt ist auch die Gegenseite dran, Wort zu halten und nicht immer fadenscheinige Argumente vorzutragen. Die Arbeitszeit muss wieder runter!

sailor

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #169 am: 12.02.2020 22:21 »
Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel

Slider26

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #170 am: 13.02.2020 11:32 »
Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel

Don't feed the troll!

Anyway

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #171 am: 17.02.2020 19:41 »
Hallo,

ist das Gesetz schon rechtskräftig? Wenn ja, gelten demnach ab dem 01.03.2020 die neuen Anwärterbezüge für gD und hD? Auf oeffentlicher-dienst.info steht noch "Prognose".

Vielen Dank!

ds78

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #172 am: 18.02.2020 09:43 »
Jetzt haben wir es.

Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!

Hier ist der Link zur finalen Fassung.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600&timestamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295

Das oben genannte Zitat sollte die Frage nach der Rechtskraft beantworten.

Jeans

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #173 am: 19.02.2020 14:01 »
Sorry für die vielleicht blöde Frage:

Die Versorgungsempfänger haben von der Erhöhung der Polizeizulage nichts, da diese ja nicht ruhegehaltfähig ist, oder?

Asperatus

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #174 am: 19.02.2020 19:54 »
Das ist korrekt.

Rudi_Regenbogen

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #175 am: 24.02.2020 18:39 »
Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel

Was für ein Schwachsinn !



Servus,
ich bin Beamter in einem Bundesministerium und hatte heute meine Bezügemitteilung für den März in der Hauspost.  Die angekündigte Erhöhung der Min-Zulage ist diesen Monat noch nicht drauf. Weiß jemand wann und ab wann es die Erhöhung geben wird?

ds78

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #176 am: 25.02.2020 10:31 »
Sollen wohl so schnell es die Verwaltung umsetzt. Kommt auf die bezügezahlende Stelle an. Auszahlungen zum jetzigen Monatsende sind mir bekannt.

Bei uns ist mit Februar ebenfalls noch nicht ausgezahlt worden. Abwarten. Die Zulagen sind in der Regel rückwirkend ab 01.01.2020 zu zahlen.

Pacodemias

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #177 am: 26.02.2020 09:49 »
Bei uns kam letzte Woche die Mitteliung, dass unsere erhöhte Ministerialzulage rückwirkend ab 1.1. mit Zahltag 30.04. ausgezahlt wird. Für Beamte also mit Mai-Gehalt und für die Tarifbeschäftigten mit Aprilgehalt.

Pauli

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #178 am: 28.02.2020 08:47 »
Hallo werte Mitinsassen,

ich hätte da eine Frage bezüglich der Anwärtersonderzuschläge. Ist die tatsächliche Festsetzung der Höhe dazu bekannt? Und, ist bekannt wann die neuen Anwärterbezüge ausgezahlt werden sollen? Meine Anfrage bei BVA und BAPersBw wurde diesbezüglich entweder ignoriert oder ist vielleicht verloren gegangen  ;), daher mein Versuch hier etwas Neues in Erfahrung zu bringen.

Vielen Dank

Asperatus

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #179 am: 29.02.2020 12:13 »
In dem Zusammenhang wäre interessant zu wissen, für welche Anwärter oberste Dienstbehörden bislang Anwärtersonderzuschläge nach § 63 BBesG in welcher Höhe gewähren? Hat dazu jemand Informationen/Erfahrungswerte?