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Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
Slider26:
--- Zitat von: sailor am 12.02.2020 22:21 ---Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel
--- End quote ---
Don't feed the troll!
Anyway:
Hallo,
ist das Gesetz schon rechtskräftig? Wenn ja, gelten demnach ab dem 01.03.2020 die neuen Anwärterbezüge für gD und hD? Auf oeffentlicher-dienst.info steht noch "Prognose".
Vielen Dank!
ds78:
--- Zitat von: fennek685 am 12.12.2019 09:57 ---Jetzt haben wir es.
Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!
Hier ist der Link zur finalen Fassung.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600×tamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295
--- End quote ---
Das oben genannte Zitat sollte die Frage nach der Rechtskraft beantworten.
Jeans:
Sorry für die vielleicht blöde Frage:
Die Versorgungsempfänger haben von der Erhöhung der Polizeizulage nichts, da diese ja nicht ruhegehaltfähig ist, oder?
Asperatus:
Das ist korrekt.
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