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Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG

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Slider26:

--- Zitat von: sailor am 12.02.2020 22:21 ---Aus Erfahrung und Beobachtung der Kaffeepausen nicht nur in den Finanzämtern sondern auch in Bundesministerien ist eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden wohl akzeptabel

--- End quote ---

Don't feed the troll!

Anyway:
Hallo,

ist das Gesetz schon rechtskräftig? Wenn ja, gelten demnach ab dem 01.03.2020 die neuen Anwärterbezüge für gD und hD? Auf oeffentlicher-dienst.info steht noch "Prognose".

Vielen Dank!

ds78:

--- Zitat von: fennek685 am 12.12.2019 09:57 ---Jetzt haben wir es.

Das BesStMG steht im Bundesgesetzblatt und ist damit ausgefertigt!

Hier ist der Link zur finalen Fassung.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=280bdd03c0f36631d75ada19112fb771d91f1600&timestamp=20191212095127&version=2.2&documentId=447295

--- End quote ---

Das oben genannte Zitat sollte die Frage nach der Rechtskraft beantworten.

Jeans:
Sorry für die vielleicht blöde Frage:

Die Versorgungsempfänger haben von der Erhöhung der Polizeizulage nichts, da diese ja nicht ruhegehaltfähig ist, oder?

Asperatus:
Das ist korrekt.

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