Autor Thema: Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG  (Read 92612 times)

ds78

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #45 am: 27.06.2019 19:23 »
Schau Mal da oben, da wurde schon bestätigt, dass es sich um den nicht mehr gültigen Entwurf handelt.

Der derzeit aktuelle würde mich aber auch interessieren.

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #46 am: 28.06.2019 20:30 »
in der Tat. Die aktuelle Version ist die aus dem BMI vom 24.06.
Wir sind gerade am Sichten. Falls es Änderungen gibt, wird der online-Rechner morgen auf deren Basis angepaßt.
« Last Edit: 28.06.2019 20:42 von Admin »

Fred1003

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #47 am: 29.06.2019 10:36 »
Oh hast du da nen link zur neuen Version?

Dankeschön

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icheinfachunverbesserlich

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #49 am: 29.06.2019 19:42 »
Danke für all die Bemühungen. Ich durchforste doch auch nur die vielen Beiträge im Netz.

Habe gerade den Entwurf mal überflogen. Lese ich richtig, dass die Besoldungskürzung für Sachsen entfällt?

ds78

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #50 am: 29.06.2019 21:10 »
http://oeffentlicher-dienst.info/g/bund-besstmg

Wo findet sich in diesem Entwurf jetzt die Umsetzung des Passus "Modernisierung"? Viel Wind um (gar) nichts.

Keine Arbeitszeitverkürzung (Status Quo ist ein massiver Nachteil zu nicht wenigen Branchen der freien Wirtschaft). Keine Reform des Familienzuschlags. Kein Hinweis auf §54 BBesG.

Alles Punkte von denen eine Vielzahl von Beamten unabhängig vom Dienstherren tatsächlich profitiert hätten.


"Im  dringenden  dienstlichen  Interesse  kann  eine nicht  ruhegehaltfähige Per-sonalbindungsprämie gewährt werden, um dieAbwanderung eines Beamten oder Be-rufssoldaten aus dem Bundesdienst zu verhindern,wenndas Einstellungsangebot ei-nes  anderen  Dienstherrn  oder  eines  anderen Arbeitgebers  vorliegt. Absatz1  Satz2, Absatz2  Satz1  und  2  sowie  Absatz3  Satz2  gelten  entsprechend.Die  Höhe  der Prämie kann für jeden Monat des Gewährungszeitraumsbis zu 50Prozent der Diffe-renz zwischen dem Grundgehalt zum Zeitpunkt der Prämiengewährung und dem Ge-halt  des  Einstellungsangebots,  höchstens  75Prozent  des  Grundgehaltszum  Zeit-punkt der Prämiengewährung,betragen."


Liest sich im Übrigen wie ein Angebot sich am freien Markt beliebig zu bewerben und sich einen Arbeitsvertrag vorlegen zu lassen. Fraglich ist nur wie hoch die Bereitschaft im Bundesdienst zu bleiben dann im Einzelfall noch sein wird, wenn man erstmal die Möhre eines möglicherweise 180%igen Einkommens der Privatwirtschaft vor der Nase hat.
« Last Edit: 29.06.2019 21:19 von ds78 »

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #51 am: 01.07.2019 05:42 »
Das sehe ich auch so.

So viele Seiten und KEIN einziger Punkt, der irgendeine Verbesserung für mich als ununiformierten Büromenschen vorsieht.
Aber: Ich darf mich ja jetzt freuen, dass nicht auch noch die Hälfte des Familienzuschlags 1 einbehalten wird.

Und außerdem tritt das Gesetz noch pünktlich zu Beginn der nächsten Verhandlungsrunde in Kraft. Da hat unser "Arbeitgeber" dann keine Möglichkeiten für die wichtigen Sachen mehr.

despaired

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #52 am: 01.07.2019 05:47 »
Wo kann man denn den Entwurf vom 24.06. lesen? Mich interessieren gerade nicht nur die Tabellen, sondern der gesamte Entwurf auf Grund diverser Teilaspekte die sich eben nur auf einzelne Bereiche niederschlagen.

bgler

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #53 am: 01.07.2019 12:59 »
Im Rechner wird bei den Anwärterbezügen der FZ nicht berücksichtigt.

Amtsschimmel

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #54 am: 01.07.2019 23:58 »
Ist im neuen Entwurf für die BPol, das BKA und den Zoll tatsächlich eine Zulage gem. Anlage IX Nr. 15 in Höhe von...

Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 150,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 200,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 250,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 300,00 Euro

... die Rede, wie im Online-Rechner angewandt? In älteren Versionen des Entwurfs waren lediglich eine Erhöhung der alten BKA-Zulage um 50 Prozent und entsprechende Ausweitung auf die BPol und den Zoll angedacht.
Damit:

Nummer 15 Beamte der Besoldungsgruppen
97 ‒ A 3 bis A 5 - 70,00 Euro
98 ‒ A 6 bis A 9 - 90,00 Euro
99 ‒ A 10 bis A 13 - 110,00 Euro
100 ‒ A 14 und höher - 140,00 Euro

Mir ist bewusst, dass von Seiten der Behördenleitungen der betroffenen Behörden eine Angleichung auf das Niveau der Sicherheitszulage angestrebt worden ist. Wurde dieses Ziel nunmehr erreicht, oder handelt es sich um einen Übertragungsfehler in den Online-Rechner?

fennek685

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #55 am: 02.07.2019 10:12 »
Gibt es bereits Informationen darüber wie es mit dem neuen Referentenentwurf weiter geht? Wann kommen die Gewerkschaften zusammen?
Wann geht der Gesetzesentwurf in den Bundestag?

was_guckst_du

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #56 am: 02.07.2019 10:34 »
..die nächste unausgesprochene Frage: Wann gibt es das Geld??? :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen


Johnny75

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #58 am: 03.07.2019 10:07 »
Toll, eine modernisierte Besoldungsstruktur mit genau 0,00 Euro mehr für Familien mit Kindern - bravo! Schon ein starkes Stück, die Steigerung des kindbezogenen Anteils einfach mitzukassieren, nur weil man es nicht auf die Reihe gebracht hat, für die angedachte Halbierung des "Verheiratetenanteils" eine für die betroffenen Beamtinnen und Beamten annehmbare Bestandsicherungs-/Abschmelzungsregelung zu basteln.

Eine solche hätten sie von mir aus auch auf Kosten einer etwas niedrigeren Erhöhung der kindbezogenen Anteile einbauen können, aber nein, es wird einfach der kompletten Rückzieher gemacht. Motiviert ungemein, sowas - v.a., weil man es anfangs auch noch so großspurig angekündigt hatte...

Beamtin89

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Antw:Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG
« Antwort #59 am: 03.07.2019 13:27 »
/Regierung/Beamte   
    Bundesregierung bringt Reform des Beamtenrechts auf den Weg
    - Mehr Geld für Anwärter und höhere Zulagen soll Jobs attraktiver
machen =
   
       BERLIN (AFP) - Das Kabinett hat am Mittwoch ein Gesetz für
eine höhere Besoldung der Bundesbeamten auf den Weg gebracht: Mit
der Reform solle der Bund als Dienstherr attraktiver werden,
erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofers (CSU) in Berlin. Zu dem
Maßnahmenpaket gehörten mehr Geld für Anwärter, moderne
Personalgewinnung und höhere Zulagen. Vorgesehen sind Verbesserungen
in der Auslandsbesoldung und die Honorierung besonderer
Einsatzbereitschaft in Krisensituationen.
    «Neben dem Personalaufbau und den guten Tarifabschlüssen der
letzten Jahre trägt diese Reform dazu bei, dass der öffentliche
Dienst des Bundes attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt», erklärte
Seehofer. «Die bisherige Resonanz auf unsere Vorschläge zeigt mir,
dass wir auf dem richtigen Weg sind.» Insgesamt solle die Reform dem
Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und
zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten.
    Nach einem Bericht des Düsseldorfer «Handelsblattes» vom
Mittwoch sieht Seehofers Gesetzentwurf in den kommenden drei Jahren
Mehrausgaben von insgesamt 284,9 Millionen Euro vor. Im
ursprünglichen Referentenentwurf vom Januar dieses Jahres seien die
Mehrausgaben für 2020 bis 2022 noch auf 705 Millionen Euro beziffert
worden. Ab dem Haushaltsjahr 2023 entstünden dem neuen Entwurf
zufolge Kosten von 96,7 Millionen Euro pro Jahr.
    jp/pw
   
   
 AFP  031252  JUL 19