Ich gehöre zu den Glücklichen, die endlich eine Stellenzulage bekommen werden.
Meine Frage: Sind Stellenzulagen ruhegehaltfähig?
Im Internet habe ich gelesen, dass nur Amtszulagen ruhegehaltfähig sind.
Ferner folgendes Zitat: "Da die Stellenzulage an die jeweilige und geltende Funktion gebunden ist, ist sie bei veränderter Tätigkeit widerruflich und nicht ruhegehaltfähig..."
Bei VERÄNDERTER Tätigkeit heißt es hier! Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich bis zur Pension DIESELBE TÄTIGKEIT habe und die Stellenzulage bekomme; ist die dann ruhegehaltfähig?