Autor Thema: Zusage und Absage wegen der Akte?  (Read 6200 times)

Maximus2584

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Zusage und Absage wegen der Akte?
« am: 29.03.2019 12:52 »
Hallo, wie verhält sich die Lage im Fall einer telefonischen Zusage, jedoch nach einigen Wochen doch Absage. Nach dem ich mit der Leitung telefoniert habe, so wurde bestätigt, dass ich super im Gespräch war und tatsächlich auch die Stelle bekommen hätte, jedoch haben die meine Akte von der früheren Stelle angeforgert(gerade bin in der privaten Wirtschaft) und durch Bemerkungen dort haben die das Angebot zurück gezogen.

1-Kann man nach meinem Ausscheiden einfach Bemerkungen in die Akte einfügen, ohne meine Kenntnisse? Ich habe die Akte nach dem Ausscheiden extra angeschaut und zum Zeitpunkt als ich diese Akte gesehen habe absolut nichts negatives gefunden. Wie ist da die Rechtssituation?
2-Falls 1 nicht rechtens war und mir die Stelle durch diese Bemerkungen entgangen ist, gibt es die Möglichkeit der Klage auf Schadensersatz(entgangeger Gehaltunterschied), habe mir natülrich von der Stelle schriftlich holen lassen, dass es durch Bemerkungen in der Akte ist.

P.s. geht nicht um mich persönlich :))

pvenj

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Antw:Zusage und Absage wegen der Akte?
« Antwort #1 am: 29.03.2019 13:25 »
Verstehe ich richtig, dass der neue AG die Personalakte von dem alten AG erhalten hat und aufgrund dieser bzw. einzelner Informationen daraus nun seine Zusage zurückzieht?

Grundsätzlich sollten erstmal alle Alarmglocken läuten, weil hier personenbezogene Daten ohne die Einwilligung der betreffenden Person weitergereicht wurden. Da kann ich nur raten, dass betreffende Person sich juristische Unterstützung holt.

In diesem Zuge wäre natürlich auch hilfreich zu wissen, aufgrund welcher Informationen nun die Zusage zurück gezogen wurde. Denn ich gehe davon aus, dass betreffende Person ein wohlwollendes, gutes Arbeitszeugnis erhalten hat (schließlich wurde ja erstmal eine Zusage erteilt).

Ich hoffe das alte Arbeitsverhältnis besteht noch und die Person wird nicht arbeitslos.

Maximus2584

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Antw:Zusage und Absage wegen der Akte?
« Antwort #2 am: 29.03.2019 13:27 »
Verstehe ich richtig, dass der neue AG die Personalakte von dem alten AG erhalten hat und aufgrund dieser bzw. einzelner Informationen daraus nun seine Zusage zurückzieht?

Grundsätzlich sollten erstmal alle Alarmglocken läuten, weil hier personenbezogene Daten ohne die Einwilligung der betreffenden Person weitergereicht wurden. Da kann ich nur raten, dass betreffende Person sich juristische Unterstützung holt.

In diesem Zuge wäre natürlich auch hilfreich zu wissen, aufgrund welcher Informationen nun die Zusage zurück gezogen wurde. Denn ich gehe davon aus, dass betreffende Person ein wohlwollendes, gutes Arbeitszeugnis erhalten hat (schließlich wurde ja erstmal eine Zusage erteilt).

Ich hoffe das alte Arbeitsverhältnis besteht noch und die Person wird nicht arbeitslos.

Alles richtig verstanden, ja noch besteht das aktuelle Arbeitsverhältnis in der privaten Wirtschaft(zum Glück).

pvenj

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Antw:Zusage und Absage wegen der Akte?
« Antwort #3 am: 29.03.2019 13:41 »
Immerhin.

Schritt 1: Personalakte beim bisherigen AG anfordern und ggf. eine Kopie anfertigen.
Schritt 2: Rechtliche Unterstützung einholen. Meiner (laienhaften) Meinung nach ist es nicht zulässig, Personalakten weiterzugeben.

Generell ist eine mündliche Zusage, gerade in Bezug auf Jobzusagen, sehr unverbindlich. Selbst die schriftliche Zusage kann zurückgezogen werden, denn ein Vertrag wurde auch hier noch nicht geschlossen. Dass das natürlich ne scheiss Praxis ist, ist klar. Aber formal kann man sich nicht auf einer mündlichen Zusage ausruhen.