Autor Thema: Jobfahrrad im öD  (Read 42031 times)

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,499
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #75 am: 08.04.2019 15:01 »

Gedanke war wohl, was der Arbeitgeber den Beschäftigten Gutes tun kann, außerhalb von mehr Geld. Jobticket (wie wohl in Hessen) war eine Idee, ein anderes umweltfreundliches Transportmittel wie das Jobfahrrad der Startpunkt für die Diskussion.

Und beide Goodies kann der Beschäftigte am besten durch seine Nettogehalt erwerben. Sogar nach viel individuelleren Wünschen als eine Regelunge für Alle vermag! Man glaubt es kaum! Auch tarifliche Erhöhungen könnten mal schneller als Monate nach dem Abschluss in die Gehaltsabrechnung eingefügt werden. DA ist viel Spielraum.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,749
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #76 am: 08.04.2019 15:27 »

Aber Geld ist doch das universelle Tauschmittel, was sich in Fahrräder, weniger Arbeitszeit oder wasauchimmer tauschen lässt.

Eigentlich sollte doch der Arbeitnehmer entscheiden können, was er mit der Gegenleistung für seine Arbeit macht und nicht auf die Vorschläge des Arbeitgebers angewiesen sein.

 ;)

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #77 am: 08.04.2019 16:01 »
Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?

Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll? 
 

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,259
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #78 am: 08.04.2019 16:27 »
Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?

Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll?
Nirgendwo, denke ich.
Wo ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und einem Kredit vom AG?
Bei der Entgeltumwandlung spart sich der AN einiges an Zahlungen an GKV, PV, AV, RV und  ESt, damit er zwar 100€ weniger Netto ausgezahlt bekommt, dafür aber einen vermeintlichen Gegenwert von 180€ bekommt (Die Zahlen sind nur ausgedacht). Sprich die Gemeinschaft darf für die 80€ extra aufkommen. Da der Staat (z.B. bei EBikes) dieses subventioniert (Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils) , ist es ja auch ok.
Diese Modelle rechnen sich nicht nimmer, gibt dem AG und AN aber ein gutes Gefühl.

Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.


TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,104
Antw:Jobfahrrad im öD / Es geht, wenn man nur will ...
« Antwort #79 am: 09.04.2019 14:07 »
Zur Zeit führt der Marburger Bund Tarifverhandlungen mit der VKA, das aktuelle Angebot der VKA sieht u.a. aus wie folgt:

VIII.  Nettolohnoptimierung
 
§ 25 TV-Ärzte/VKA erhält folgenden Abs. 7:
 
„(7)   Bestandteile des Entgelts können einzelvertraglich auch zu anderen Zwecken als zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden.“


Quelle: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/Angebot%20VKA%20an%20MB.pdf (Seite 4).

Zur Erläuterung heißt es in einer Tarifinfo der VKA:

Weitere Bestandteile des VKA-Angebots:
• in den Tarifvertrag die Möglichkeit der Nettolohnoptimierung aufzunehmen (bspw. Entgeltumwandlung für E-Bikes)


Quelle: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifinfos/VKA_Tarifinfo_Verhandlungen_MB_Ärzte_kommunale_Krankenhäuser_27032019.pdf (Seite 2).

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #80 am: 09.04.2019 15:37 »
Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?

Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll?
Nirgendwo, denke ich.
Wo ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und einem Kredit vom AG?
Bei der Entgeltumwandlung spart sich der AN einiges an Zahlungen an GKV, PV, AV, RV und  ESt, damit er zwar 100€ weniger Netto ausgezahlt bekommt, dafür aber einen vermeintlichen Gegenwert von 180€ bekommt (Die Zahlen sind nur ausgedacht). Sprich die Gemeinschaft darf für die 80€ extra aufkommen. Da der Staat (z.B. bei EBikes) dieses subventioniert (Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils) , ist es ja auch ok.
Diese Modelle rechnen sich nicht nimmer, gibt dem AG und AN aber ein gutes Gefühl.

Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.


Eben.
Es geht nicht um Vor- und Nachteile oder die Sinnhaftigkeit einer Entgeltumwandlung. Da kann man natürlich drüber streiten.
Aber der Staat bietet es ja bereits an! Nur im ÖD nimmt Verdi den Mitarbeitern die Entscheidung dieses Angebot anzunehmen oder nicht einfach ab. Das nenne ich Bevormundung und diese kritisiere ich! Wer diese Kritik als mit den Füßen aufstampfen ansieht, bitteschön.
Lieber bin ich ein störrisches Kind, als das ich mich derart kritiklos bevormunden lasse.     

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #81 am: 09.04.2019 15:53 »
...jetzt kauf dir endlich dein ebike... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,259
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #82 am: 09.04.2019 16:45 »
Also mein Arbeitgeber bietet Dienstfahrräder für Dienstfahrten an. Wie Du zur Arbeit kommst, ist nicht das Bier des Arbeitgebers sondern Deins. Warum sollte er Dir also das Beförderungsmittel bezahlen?

Wo genau habe ich gefordert, dass mein AG mir ein Beförderungsmittel bezahlen soll?
Nirgendwo, denke ich.
Wo ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und einem Kredit vom AG?
Bei der Entgeltumwandlung spart sich der AN einiges an Zahlungen an GKV, PV, AV, RV und  ESt, damit er zwar 100€ weniger Netto ausgezahlt bekommt, dafür aber einen vermeintlichen Gegenwert von 180€ bekommt (Die Zahlen sind nur ausgedacht). Sprich die Gemeinschaft darf für die 80€ extra aufkommen. Da der Staat (z.B. bei EBikes) dieses subventioniert (Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils) , ist es ja auch ok.
Diese Modelle rechnen sich nicht nimmer, gibt dem AG und AN aber ein gutes Gefühl.

Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.


Eben.
Es geht nicht um Vor- und Nachteile oder die Sinnhaftigkeit einer Entgeltumwandlung. Da kann man natürlich drüber streiten.
Aber der Staat bietet es ja bereits an! Nur im ÖD nimmt Verdi den Mitarbeitern die Entscheidung dieses Angebot anzunehmen oder nicht einfach ab. Das nenne ich Bevormundung und diese kritisiere ich! Wer diese Kritik als mit den Füßen aufstampfen ansieht, bitteschön.
Lieber bin ich ein störrisches Kind, als das ich mich derart kritiklos bevormunden lasse.   
Aber woher weißt du, dass es nur verdi und nicht auch die AG Vertretung TdL und Co dagegen ist?

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #83 am: 10.04.2019 09:23 »
...jetzt kauf dir endlich dein ebike... ::)

Und wenn ich mr 10 Ebikes kaufe, ändert das nichts an meiner Kritik zu dem Verhalten der Gewerkschaften in diesem Fall.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,259
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #84 am: 10.04.2019 09:39 »
...jetzt kauf dir endlich dein ebike... ::)

Und wenn ich mr 10 Ebikes kaufe, ändert das nichts an meiner Kritik zu dem Verhalten der Gewerkschaften in diesem Fall.
Aber woher weißt du, dass es nur verdi und nicht auch die AG Vertretung TdL und Co dagegen ist?

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #85 am: 10.04.2019 10:38 »
...jetzt kauf dir endlich dein ebike... ::)

Und wenn ich mr 10 Ebikes kaufe, ändert das nichts an meiner Kritik zu dem Verhalten der Gewerkschaften in diesem Fall.
Aber woher weißt du, dass es nur verdi und nicht auch die AG Vertretung TdL und Co dagegen ist?

Newsletter Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2018 z.B.:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=2ahUKEwjlzuTqjsXhAhUGUlAKHThhApMQFjADegQIBxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.uwg-harsewinkel.de%2Ffiles%2Fugw-harsewinkel%2Fdownloads_antraege%2FChefNL-KAV_NRW-_Entgeltumwandlungsmodelle-zum-E-Bike.pdf&usg=AOvVaw0ty1Opx8LpHA_m_ifGMn-k


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #86 am: 10.04.2019 11:17 »

Das die AGs/Gewerkschaften dieses nicht für Ihre Mitglieder in den Tarifvertrag per Öffnungsklausel drin haben ist schade, trotzdem denke ich das nicht Gewerkschaftsmitglieder bei einem echt willigen AG eine solche Entgeltumwandlung machen könnten, da mEn Vertragsfreiheit besteht.

Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,259
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #87 am: 10.04.2019 11:28 »
Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.
Also einerseits wollen sie (s. post von Keeper83), andererseits verbieten sie es Ihren Mitgliedern für die nicht Gewerkschaftlern eine entsprechende Öffnungsklausel einzelvertraglich (und rechtlich zulässig) zu machen.
Also wollen sie nur halbherzig und nicht wirklich.

Keeper83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #88 am: 10.04.2019 11:44 »
Zur rechtlichen Situation hat unser Bundesverband, die VKA, vor diesem Hintergrund
gegenüber den Kommunalen Arbeitgeberverbänden nochmals aktuell darauf
hingewiesen, dass bei Fehlen einer Öffnungsklausel für die Beschäftigten die
Entgeltumwandlung zu Gunsten von Leasingverträgen z.B. für E-Bikes u.a. auch
weiterhin nicht zulässig ist.
Also einerseits wollen sie (s. post von Keeper83), andererseits verbieten sie es Ihren Mitgliedern für die nicht Gewerkschaftlern eine entsprechende Öffnungsklausel einzelvertraglich (und rechtlich zulässig) zu machen.
Also wollen sie nur halbherzig und nicht wirklich.

Inwiefern es Sinn macht jetzt sämtliche Arbeitsverträge mit Einzelvertraglichen Regelungen aufzubrechen kann ich noch nicht beurteilen. So lange bin ich noch nicht im ÖD. Die AG werden auch ihre Gründe haben warum dass nicht flächendeckend zugelassen werden soll.
Gewerkschaften braucht es dann jedenfalls nicht mehr. Ist mir auch Recht.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,259
Antw:Jobfahrrad im öD
« Antwort #89 am: 10.04.2019 13:11 »
Inwiefern es Sinn macht jetzt sämtliche Arbeitsverträge mit Einzelvertraglichen Regelungen aufzubrechen kann ich noch nicht beurteilen.
Der Sinn wäre, dass der AG damit beweist, dass er dieses Instrument durchführen will und die gewerkschaftlich Organisierten Mitglieder einen "Nachteil" haben, womit die Gewerkschaft unter Druck gesetzt wird.
Zitat
So lange bin ich noch nicht im ÖD. Die AG werden auch ihre Gründe haben warum dass nicht flächendeckend zugelassen werden soll.
Nun, ich gehe davon aus, das der AG es dann doch nicht so richtig mit Nachdruck will.
Frage:
Was hat der AG davon?
Was hat der AN davon?
Beide sparen sich Sozialabgaben (mit den ganzen damit verbundenen gesamt-gesellschaftlichen Nachteilen).
Oder anders gesagt: Die Pflegekraft die auf Einzahlung in die Pflegekasse verzichtet gräbt sich selber das Geld ab. Der Arzt der auf Zahlung in die GKV verzichtet ebenfalls.
Aber beide sollen es machen dürfen, wenn es alle anderen auch dürfen.

Darum finde ich diese Art von staatliche geförderten Subventionen (Steuerfreie Entgeltumwandlung für EBikes) armselig und kann sogar die Gewerkschaften verstehen, dass sie dagegen sind:
Nur sie haben einmal mehr ein Kommunikationsproblem.