Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Amicus:
Ja genau, BUndesland ist Bayern und es ist ein kommunaler Dienstherr. ICh war vorher bereits bei Kommunen als auch beim Freistaat es gab nie Probleme, dass Konto habe ich die ganze Zeit und es wurde immer von einer Fremdbank aus überwiesen.
Ich will es mir nicht verscherzen, aber ärgerlich ist es wirklich zumal auch eine gesetzliche VErpflichtung besteht.
Kleeblatt:
Schau mal: Art 4 Abs 3 Bay BesG.
Im Voraus bedeutet hier, dass das Gehalt am letzten Arbeitstag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto zu sein hat.
RsQ:
Mal am Rande: Ich verstehe ja, dass so eine Abweichung vom Gewohnten nervt. Aber mal im Ernst: Ist es ein enormes faktisches Problem, wenn das Geld (wie erwähnt) 2-3 Tage später kommt?
Garfield73:
--- Zitat von: RsQ am 31.03.2019 23:15 ---Aber mal im Ernst: Ist es ein enormes faktisches Problem, wenn das Geld (wie erwähnt) 2-3 Tage später kommt?
--- End quote ---
offenbar ja, siehe
--- Zitat von: Amicus am 29.03.2019 17:36 ---Ich hatte nun sogar einmal das Problem das Zahlungen oder Abbuchung zum MOnatsanfang nicht rausgingen.
--- End quote ---
Am 1. des Monats gehen bei mir z. B. auch Krankenversicherung, Lebensversicherung usw. weg.
Wenn da kein Gehalt drauf wäre und der Dispo nicht einspringt, kann ich mir schon vorstellen, dass dies zu Problemen führt.
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