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Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

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Julyvee:
die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l

TV-Ler:

--- Zitat von: Julyvee am 15.05.2019 09:25 ---die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l

--- End quote ---
In Niedersachsen klingt es ähnlich:

"Da noch hinsichtlich verschiedener Regelungen und Auslegungsfragen der Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgewartet werden muss, können ausschließlich die prozentualen Erhöhungen umgesetzt werden. Die Umsetzung der strukturellen Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und die Erhöhung bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, …) wird zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend erfolgen."

https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html

Nebelkerze:
Informationen zur Tarifanpassung 2019 Baden-Württemberg:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen ?

Da die ab 01.01.2019 gültige Entgelttabelle schon zwischen den Tarifparteien abgestimmt wurden, können wir die sich daraus ergebenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge berechnen.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019.

Der Zeitpunkt für die Umsetzung der weiteren Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest, weil zwischen den Tarifvertragsparteien eine so genannte „Erklärungsfrist“ bis zum 30. April 2019 vereinbart wurde. Erst danach werden die sich aus der Tarifeinigung ergebenden Änderungstarifverträge von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unterzeichnet und bekannt gegeben. Diese Änderungstarifverträge wiederum sind die Grundlage der weiteren Umsetzungsschritte. Eine weitere Information unsererseits erfolgt zu gegebener Zeit.


Informationen zur Tarifanpassung 2019 Rheinland-Pfalz:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai 2019 beabsichtigt.
Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen im Bereich des TV-L abzusehen.

Mahlzeit:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.05.2019 18:48 ---
--- Zitat von: Der Kanzler am 14.05.2019 16:30 ---Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?

--- End quote ---
Wie soll er wohl sein.
ich rate mal:
lineare Erhöhung wird bezahlt Rest folgt wenn der Rest geklärt ist.

Alternative:
Kein Abschlagszahlungen für die 9er, da zu unklar.  :-X

--- End quote ---


Ich denke mal das in einigen Bundesländern, wo erst später gezahlt wird, auf die Ergebnisse gewartet wird um das alles im Juli umzusetzen. Finde es aber merkwürdig, dass noch gar nichts durchgesickert ist.

Eigentlich ist es doch ganz einfach zu regeln. Anrechnung aller bereits in E 9 abgeleisteten Stufenlaufzeiten und dementsprechende Zuordnung in E 9a. Da profitieren alle von.

Geschädigter:
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D

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