In MV gibt es nichtmal eine Mitteilung wann überhaupt die Anpassung/Nachzahlung erfolgen soll..
Doch gibt es.
"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."
Das kam gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V.