Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

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KruemelDrops:
Endlich auch in Berlin angekommen  8)

Neffets69:
In unserem Betrieb wird mit dem Juli-Gehalt nachgezahlt. Die noch bis dato unklaren Zuordnungen (E9a bzw. E9b, sowie der KR-Bereich(mit unterstellten MA's) werden mit dem Garantiebetrag abgespeist und erneut nachverrechnet, sobald die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind.

Spid:
Eine Nachzahlung kann erst erfolgen, wenn ein Anspruch entstanden ist. Angesichts der Terminplanung der Redaktionsgespräche ist zwar nicht auszuschließen, daß man sich hinsichtlich der endgültigen Ausgestaltung der Tariftexte noch im Juli einigt, aufgrund des Procedere ist aber ausgeschlossen, daß die Änderungstarifverträge noch im Juli unterzeichnet werden. Mithin wird bei Euch nicht mit dem Juli-Gehalt "nachgezahlt", vielmehr geht der Arbeitgeber großzügigerweise ohne Rechtspflicht in Vorleistung zu einer möglichen zukünftigen, aber rückwirkenden Änderung des Tarifvertrags,

Peekaah:
"Großzügigerweise ohne Rechtspflicht" ist sehr gut. Ich frage mich, ob du das ironisch meinst. Der letzte Tarifabschluss galt bis zum 31.12.2018. Sinnvollerweise sollten alle Fragen eines folgenden (ab 01.01.2019) Tarifabschlusses bis zum 31.12.2018 geklärt sein, damit eine Umsetzung ohne Verzögerung erfolgen kann. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass ein Tarifabschluss, welcher ab dem 01.01.2019 gelten soll, ohne Weiteres erst 7 Monate später gezahlt werden muss... Wobei auch 7 Monate später ganz einkommenserhebliche Fragen immer noch nicht geklärt sein werden und diese vermutlich erst 8, 9 oder 10! Monate später einnahmewirksam werden.  8)

Spid:
Es gibt noch keinen Tarifabschluß. Mithin ist es pure Großzügigkeit der AG und eine Rechtspflicht besteht auch nicht dazu.

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