Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
lxg:
Das Urteil bezieht sich auf Formulare und Vordrucke, und verwendet die den Begriff "generisches Maskulinum".
Der Zusammenhang zum Tarifvertrag und meiner Argumentation erschließt sich mir nicht.
Spid:
Das macht nichts. Du bist auch nicht der Adressat. Es reicht, wenn vernünftig denkende Menschen sich erschließen können, was ich ausführe.
lxg:
Nein. Deine Ausführungen sind schlicht fehlerhaft. Ein Tarifvertrag ist kein Sparkassenvordruck. Das Urteil ist nicht anwendbar. Du liegst falsch. Und deine Flucht zu ad hominem-Argumenten zeigt, dass du das auch weißt.
Spid:
Nein. Meine Ausführungen sind schlicht zutreffend. Ein Tarifvertrag ist kein Sparkassenvordruck - das muß er aber auch nicht sein, damit das Urteil anwendbar ist. Minimale Rechtskenntnisse gneügen bereits, um das zu erkennen. Und Du bist und bleibst nicht der Adressat. Da hilft auch kein Stampfen mit dem Füßchen.
lxg:
Sorry. Ich wollte deine minimalen Rechtskenntnisse auch nicht in Frage stellen.
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