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Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?

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Branx:

--- Zitat von: HeTeamJung am 25.04.2019 13:39 ---
--- Zitat von: Branx am 25.04.2019 11:10 ---Ich höre am 30.06.2019 auf. Bekomme ich noch die Erhöhung und wann?

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Wann steht doch noch nicht 100% fest und klar bekommst Du für die erbrachte Leistung rückwirkend dein Gehalt  :-X

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Ja, hoffentlich. Sonst gibt es links rechts upper cut.  ;)

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: JC83 am 25.04.2019 14:04 ---Sofern er zum gegebenen Zeitpunkt bereits ausgeschieden ist, dürfte das nur über eine Geltendmachung zu realisieren sein.
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Aber nur in dem Fall, dass der Betroffene die Bankverbindung ändert und der Bezügestelle die neuen Bankdaten nicht mitteilt!

MaryPoppins:

--- Zitat von: BTSV1 am 25.04.2019 07:00 ---Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X

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Diese Änderung ist schon seit 2017 angedacht, also nicht überraschend, genau wie Weihnachten auch nicht überraschend kommt. Man hätte sich über das WIE schon lange Gedanken machen können

TV-Ler:

--- Zitat von: MaryPoppins am 26.04.2019 08:01 ---
--- Zitat von: BTSV1 am 25.04.2019 07:00 ---Diejenigen die in der Entgeldgruppe alt "9k, neu "9a" sind, werden wohl noch länger warten müssen..... :-X

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Diese Änderung ist schon seit 2017 angedacht, also nicht überraschend, genau wie Weihnachten auch nicht überraschend kommt. Man hätte sich über das WIE schon lange Gedanken machen können

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Warum sich über ungelegte Eier Gedanken machen?
Und ganz grundsätzlich:
Das war nicht angedacht, sondern von der einen Tarifvertragspartei gewünscht. Von der anderen dagegen nicht.
Das es tatsächlich zur Einführung einer EG9a mit regulären Stufenlaufzeit kommt, ist seit dem 02.03.19 21 Uhr klar. Vorher war da nichts zu überlegen ... siehe oben: ungelegte Eier ...

JC83:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 25.04.2019 14:11 ---
--- Zitat von: JC83 am 25.04.2019 14:04 ---Sofern er zum gegebenen Zeitpunkt bereits ausgeschieden ist, dürfte das nur über eine Geltendmachung zu realisieren sein.
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Aber nur in dem Fall, dass der Betroffene die Bankverbindung ändert und der Bezügestelle die neuen Bankdaten nicht mitteilt!

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Stimmt, Austritt zum 30.06.2019 - ich bezog mich auf "VII. Ausnahmen vom Geltungsbereich".

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