Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
Steve 69:
So. Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt.
TV-Ler:
--- Zitat von: Steve 69 am 26.04.2019 11:42 ---So. Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt.
--- End quote ---
Sensation!!! Da muss in NRW ja mächtig Druck im Kessel sein ...
SvenL1975:
Das war bei den letzten beiden Erhöhungen auch schon so in NRW, also relativ zügige Auszahlung unter Vorbehalt.
Laborratte:
Bin auch in NRW beschäftigt. ALLERDINGS:Auf der Aprilabrechnung, die heute vom LBV kam KEINE Nachzahlung auch nicht unter Vorbehalt. Ganz normale Abrechnung wie jeden Monat mit "alter Gehaltshöhe"
muhkuhöd:
Die Frage ist ja eher: Wieso habt ihr überhaupt Bezügemitteilungen bekommen? Ich erhalte meine wirklich nur, wenn sich eine Änderung am Auszahlungsbetrag o. ä. ergeben hat.
(So wie es auch hier steht: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/versandtermine-der-bezuegemitteilung-2019 "Sie erhalten nur dann eine Bezügemitteilung, wenn sich an Ihrem Auszahlungsbetrag oder in Ihren persönlichen Verhältnissen Änderungen ergeben.").
Arbeite aktuell an einer Hochschule.
Vorher zwar auch TV-L, wurde auch auf Laufzeit etc. angerechnet, war aber damals ohne VBL also nur "Second-Hand"-TV-L vermutlich.. da gab es auch jeden Monat die Mitteilungen.. und vor den Kollegen von der Uni auch schon die Nachzahlung/Änderung.
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