Autor Thema: Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?  (Read 88904 times)

Pina

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #60 am: 02.05.2019 19:55 »
So.  Heute ist bei uns im Haus die Abrechnung gekommen . Auszahlung unter Vorbehalt. Bundesland NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung von Januar bis März  , April normale Abrechnung. Also wird die lineare Erhöhung vor Ende der Redaktionsverhandlungen vorgenommen und  nach günstiger Überleitungsregelung in der 9 nochmals nachgezahlt.

Hm... ich arbeite auch für#s Land NRW. Bisher gab es noch keine Nachzahlung. :-/

Der Kanzler

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #61 am: 02.05.2019 20:34 »
Alles Fake News

Steve 69

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #62 am: 02.05.2019 21:37 »
Ich war ja selbst sehr überrascht.  Anfang April fühlte sich unsere Personalabteilung,  wohl aufgrund vieler Nachfragen,  dazu genötigt eine Intranetmeldung rauszuhauen,  man wisse noch nicht wann die Auszahlung erfolgt und Ende April war es dann drauf.  Hatte auch nicht vor Mai,  Juni damit gerechnet.

hannes123

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #63 am: 03.05.2019 06:21 »
Ich war ja selbst sehr überrascht.  Anfang April fühlte sich unsere Personalabteilung,  wohl aufgrund vieler Nachfragen,  dazu genötigt eine Intranetmeldung rauszuhauen,  man wisse noch nicht wann die Auszahlung erfolgt und Ende April war es dann drauf.  Hatte auch nicht vor Mai,  Juni damit gerechnet.

Und wie wurde das ausgezahlt? Als Einmalbetrag?
Die neuen Daten müssen ja eingepflegt werden.

Und konnten Sie mit jemanden sprechen, der die EG 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit hat?! Wie ist es bei denen?

Danke und schönes Wochenende!

Steve 69

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #64 am: 03.05.2019 08:42 »
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung. 

Germanmann

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #65 am: 03.05.2019 09:14 »
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung.

Wurde dein Gehalt vom LBV NRW ausbezahlt?

BTSV1

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #66 am: 03.05.2019 09:21 »
Nein,  kein Einmalbetrag. Jeder Monat für sich und dementsprechend einzeln versteuert.  April dann natürlich normale Abrechnung mit Erhöhungsbetrag.  Bin selbst in der E9 K Stufe 3. Abrechnung erfolgte auf Basis der alten Eingruppierung.

Wenn du in der Entgeldgruppe 9k Stufe 3 eingruppiert bist und die Abrechnung auf der Basis der alten Eingruppierung erfolgte, ist der Unterschied zur neuen Entgeldgruppe 9a, Stufe 3 genau 4,76 Euro. Also hast du eine Nachzahlung von genau 19,04 Euro erhalten  ??? ??? ??? ??? ;D ;D ;D ;D ;D

Steve 69

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #67 am: 03.05.2019 10:08 »
Nein, nicht LBV, Dienststelle zahlt selbst aus. @ BTSV. Ich glaube jeder weiß was gemeint war.  Es wurde natürlich nach E9 K Stufe 3 plus 100 € Erhöhung ausbezahlt.  Wenn du so willst neue Stufe 4. Auf meiner Abrechnung steht aber noch E9 Stufe 3,wie die Jahre zuvor auch.

was_guckst_du

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #68 am: 03.05.2019 10:11 »
...schön für die Gehaltsempfänger....aber "normal" ist das wohl eher nicht :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BTSV1

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #69 am: 03.05.2019 11:34 »
Da hast du Glück. Über das NLBV wird es wohl noch eine Weile dauern. Aber das Geld bekomme ich sowieso. Das spannende ist die Überleitung von der "9k" in die "9a". Da will ich nicht beschissen werden und hoffe auf die Anrechnung der verbrachten Zeit in Stufe 3 und somit direkte Überleitung in Stufe 5. Dann fällt sie Nachzahlung etwas höher aus...

Nur dran glauben das es so kommt, kann ich leider nicht.

Steve 69

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #70 am: 03.05.2019 11:57 »
Der Zeitpunkt der Auszahlung der linearen Erhöhung war mir ehrlich gesagt ziemlich egal.  Für mich ist das Ergebnis der Überleitung auch wesentlich interessanter und wichtiger.  Ich hoffe ebenfalls drauf,  dass die Zeiten (in meinem Fall 7 Jahre) angerechnet werden und ich nicht, wenn es schlecht läuft,  sogar 11 anstatt 9 Jahre das selbe Entgelt ( lineare Erhöhungen ausgenommen) bekomme.

Nukki

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #71 am: 05.05.2019 22:09 »
Ich wechsle zum 01.07. nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls NLBV, ebenfalls TV-L 13 Stufe 2 .. muss ich irgendwas beantragen/beachten o.ä., damit diese rückwirkende Zahlung mich auch erreicht?
Bankverbindung bleibt ebenfalls gleich :)

MoinMoin

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #72 am: 06.05.2019 06:53 »
Ich wechsle zum 01.07. nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis, ebenfalls NLBV, ebenfalls TV-L 13 Stufe 2 .. muss ich irgendwas beantragen/beachten o.ä., damit diese rückwirkende Zahlung mich auch erreicht?
Bankverbindung bleibt ebenfalls gleich :)
Nein, musste nicht. Nur wenn nichts kommt, dann solltest du nachhaken.

Nukki

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #73 am: 06.05.2019 11:01 »
Cool, danke für die schnelle Rückmeldung! :)

Corsi

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #74 am: 06.05.2019 13:53 »
in Baden-Württemberg wird es zum Mai-Gehalt umgesetzt:

"Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019."