Autor Thema: Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?  (Read 88904 times)

Solitair

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #90 am: 13.05.2019 16:20 »
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Corsi

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #91 am: 13.05.2019 17:46 »
Hallo,

wenn ich Stufe 9 / 1 bin und eine Nachzahlung für 6 Monate kriege, sind es dann 376 Euro?

Tabelle alt: 1753,88
Tabelle neu: 1816,59
Differenz x 6 = 376,26

Viele reden hier vom "Geldregen"... ich möchte nicht verwöhnt klingen und knappe 400 Euro sind echt super, aber Geldregen? Gut, liegt vielleicht an der niedrigen Stufe 1, wo andere vielleicht schon 4-5 haben.

Tarifererhöhung != Gehaltserhöhung in Form eines Stufenaufstiegs... was erwartest Du?
In vielen mittelständischen Betrieben muss man auf so eine "automatische" Anpassung der Inflation betteln und zwar jeder Mitarbeiter für sich... dann lieber so.
Tariflich bezahlt zu werden (über die Höhe mag man sich streiten) ist eines der dicken Pluspunkte im ÖD, finde ich.

Der Kanzler

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #92 am: 13.05.2019 18:17 »
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣

MoinMoin

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #93 am: 13.05.2019 18:51 »
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume

sigma5345

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #94 am: 13.05.2019 21:23 »
Hallo,

wenn ich Stufe 9 / 1 bin und eine Nachzahlung für 6 Monate kriege, sind es dann 376 Euro?

Tabelle alt: 1753,88
Tabelle neu: 1816,59
Differenz x 6 = 376,26

Viele reden hier vom "Geldregen"... ich möchte nicht verwöhnt klingen und knappe 400 Euro sind echt super, aber Geldregen? Gut, liegt vielleicht an der niedrigen Stufe 1, wo andere vielleicht schon 4-5 haben.
63€ netto mehr finde ich für eine Tariferhöhung recht gut....Rund 3,6% mehr ohne was dafür zu tun... 

Solitair

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #95 am: 13.05.2019 22:18 »
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume

Jedenfalls haben sie uns erst mal 2 Monate "geklaut"...

Der Kanzler

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #96 am: 13.05.2019 23:26 »
Von solchen Nachzahlungsbeträgen können wir in Hessen nur träumen.

Dafür bekommt ihr noch den Kinderzuschlag , davon können wir träumen 🤣
Ne er meint Alpträume

Schön ist das nicht vorallem das man für irgendwas bei Verdi abgestimmt hat was jetzt verhandelt wird !

Jedenfalls haben sie uns erst mal 2 Monate "geklaut"...

Julyvee

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #97 am: 14.05.2019 10:39 »
Lt. Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen NRW, werden in NRW zum 31.05.2019 die Anpassungen vorgenommen:

"Die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten mit der kommenden Bezügeabrechnung mehr Geld. Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf angewiesen, die Zahlung der ab 1. Januar 2019 erhöhten Bezüge abschlagsweise aufzunehmen. Mit der ersten Abschlagszahlung zum 31. Mai 2019 werden auch die Erhöhungsbeträge für die zurückliegenden Monate ausgezahlt.
 
Damit wird ein wesentlicher Teil des Ergebnisses der diesjährigen Tarifverhandlungen umgesetzt und dieses Ergebnis eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
 
Für den Tarifbereich wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelt-Erhöhung mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai am 31. Mai 2019 vorgenommen. Weitere strukturelle Änderungen werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Im Beamtenbereich erfolgt die rückwirkende Auszahlung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls am 31. Mai 2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni.
 
Hintergrund
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Entgelte in drei Schritten bei einer Laufzeit von 33 Monaten vor. Die Entgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils im Gesamtvolumen von 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 im Gesamtvolumen von 1,4 Prozent erhöht. Die Tarifpartner werden die Tarifeinigung zeitnah in entsprechende Tarifverträge umsetzen.
 
In der Folge haben sich Vertreter der Landesregierung sowie der Gewerkschaften und Verbände am 22. März 2019über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen einvernehmlich ausgetauscht.
 
Ergänzend wurde vereinbart, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Die Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses bedarf noch der Anpassung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am vergangenen Dienstag auf den Weg gebracht.
 
Die nun bevorstehenden Zahlungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten des Landes bereits vor der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag von den Erhöhungen profitieren können."

(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/bezuegeanpassung-und-abschlagszahlungen-fuer-beamte-und-tarifbeschaeftigte-des)

Der Kanzler

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #98 am: 14.05.2019 16:30 »
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?

MoinMoin

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #99 am: 14.05.2019 18:48 »
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?
Wie soll er wohl sein.
ich rate mal:
lineare Erhöhung wird bezahlt Rest folgt wenn der Rest geklärt ist.

Alternative:
Kein Abschlagszahlungen für die 9er, da zu unklar.  :-X

Julyvee

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #100 am: 15.05.2019 09:25 »
die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l

TV-Ler

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #101 am: 15.05.2019 09:37 »
die Info vom LBV NRW hierzu:

"Neben weiteren Änderungen wurde zwischen den Tarifparteien auch die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b vereinbart.
Für die Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten ändert sich die Bezeichnung der Entgeltgruppe 9 in 9b.
Die Beschäftigten der bisherigen "kleinen" Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten werden in die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten überführt.
Momentan liegen noch keine Regelungen zur Überleitung in die neuen Entgeltgruppen vor. Aus diesem Grunde werden die Entgelte - nach Berücksichtigung der linearen Erhöhung - bis zur Überleitung nach den bisher geltenden Regelungen der Entgeltgruppe 9 gezahlt."

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/erhoehung-der-tarifentgelte-tv-l
In Niedersachsen klingt es ähnlich:

"Da noch hinsichtlich verschiedener Regelungen und Auslegungsfragen der Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgewartet werden muss, können ausschließlich die prozentualen Erhöhungen umgesetzt werden. Die Umsetzung der strukturellen Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und die Erhöhung bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, …) wird zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend erfolgen."


https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html

Nebelkerze

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #102 am: 15.05.2019 10:31 »
Informationen zur Tarifanpassung 2019 Baden-Württemberg:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen ?

Da die ab 01.01.2019 gültige Entgelttabelle schon zwischen den Tarifparteien abgestimmt wurden, können wir die sich daraus ergebenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge berechnen.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung mit den Bezügen des Monats Mai, rückwirkend ab 01.01.2019.

Der Zeitpunkt für die Umsetzung der weiteren Tarifergebnisse steht derzeit noch nicht fest, weil zwischen den Tarifvertragsparteien eine so genannte „Erklärungsfrist“ bis zum 30. April 2019 vereinbart wurde. Erst danach werden die sich aus der Tarifeinigung ergebenden Änderungstarifverträge von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unterzeichnet und bekannt gegeben. Diese Änderungstarifverträge wiederum sind die Grundlage der weiteren Umsetzungsschritte. Eine weitere Information unsererseits erfolgt zu gegebener Zeit.


Informationen zur Tarifanpassung 2019 Rheinland-Pfalz:


Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt gewerkschaftlicher Zustimmungsverfahren, die bis auf den 30. April 2019 verlängert wurden.
Im Rahmen der danach anstehenden Redaktion ist die Tarifeinigung von den Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen.
Da bereits vorab einige Detailfragen insbesondere zu den Entgelttabellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden konnten, werden die für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geltenden höheren Tabellenentgelte im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung berechnet und ausgezahlt.
Die Auszahlung der höheren Tabellenentgelte ist mit der Abrechnung Mai 2019 beabsichtigt.
Eine umfassende und abschließende Umsetzung der Neuregelungen der Tarifeinigung wird erst nach Abschluss der Redaktion und der Abstimmung in der Mitgliederversammlung bzw. mit den Gewerkschaften möglich sein.
Es wird deshalb gebeten, von Anrufen zum Stand der Tarifanpassungen im Bereich des TV-L abzusehen.

Mahlzeit

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #103 am: 15.05.2019 15:02 »
Wie ist den der Ablauf bezüglich der Gruppe 9 wie sollen die ausgezahlt werden , wurde das jetzt geklärt ?
Wie soll er wohl sein.
ich rate mal:
lineare Erhöhung wird bezahlt Rest folgt wenn der Rest geklärt ist.

Alternative:
Kein Abschlagszahlungen für die 9er, da zu unklar.  :-X


Ich denke mal das in einigen Bundesländern, wo erst später gezahlt wird, auf die Ergebnisse gewartet wird um das alles im Juli umzusetzen. Finde es aber merkwürdig, dass noch gar nichts durchgesickert ist.

Eigentlich ist es doch ganz einfach zu regeln. Anrechnung aller bereits in E 9 abgeleisteten Stufenlaufzeiten und dementsprechende Zuordnung in E 9a. Da profitieren alle von.

Geschädigter

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Antw:Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?
« Antwort #104 am: 16.05.2019 20:44 »
Bayern: Wo bleibt die Kohle?!  >:( >:( >:( ;D
« Last Edit: 17.05.2019 00:49 von Admin2 »