Autor Thema: [HE] Probezeit Zwischenbericht  (Read 7533 times)

bettelmusikant

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Antw:[HE] Probezeit Zwischenbericht
« Antwort #15 am: 03.04.2019 08:20 »
Danke für die weiteren zahlreichen Antworten. Leider tauchen doch immer Begriffe auf, die ich nicht richtig einordnen kann, da sie im Studium auch nicht aufgetaucht sind. Ich bin auch nicht in der Personalverwaltung tätig, obwohl es viele Berührungen gibt.

Ich habe aber nun darum gebeten, dass ein solcher Zwischenbericht für mich erstellt wird (auch in Hinblick auf eine theoretisch mögliche Beförderung nach zwei Jahren der Probezeit).

Noch nicht mal die Lebenszeitverbeamtung in der Tasche und schon nach einer Beförderung schielen...  ::)
Dafür wären nach §10 HLV "hervorragende Leistungen" notwendig, was wohl der höchstmöglich erreichbaren Punktzahl in Hessen (130 = übertrifft in besonderem Maße die Anforderungen) entspräche. Ein solches Szenario ist völlig unrealistisch, aber träumen darf man natürlich. Lieber Step by Step...  ;)


Klar; ich bin da zwar realistisch, ich will aber genauso wenig zu bescheiden wirken und das Thema immerhin mal ansprechen. Und perspektivisch, auch bei kleinen Schritten, wird ja auch sicher dieser Zwischenbericht irgendwann Relevanz haben. Danke für diese Nennung von Punkten; wo kommt dieser Wert her bzw. wo ist das niedergeschrieben?

Ich habe aber nun darum gebeten, dass ein solcher Zwischenbericht für mich erstellt wird (auch in Hinblick auf eine theoretisch mögliche Beförderung nach zwei Jahren der Probezeit).

Noch nicht mal die Lebenszeitverbeamtung in der Tasche und schon nach einer Beförderung schielen...  ::)
Dafür wären nach §10 HLV "hervorragende Leistungen" notwendig, was wohl der höchstmöglich erreichbaren Punktzahl in Hessen (130 = übertrifft in besonderem Maße die Anforderungen) entspräche. Ein solches Szenario ist völlig unrealistisch, aber träumen darf man natürlich. Lieber Step by Step...  ;)

Naja ich kann das schon verstehen. Wenn man aufgrund der Anzahl der Beamten und der Anzahl entsprechender Dienstposten Aufgaben mit einer Dienstpostenbewertung von A12 ausführt mit einer Besoldung von A9 kann das schon frustrierend sein, wenn der Dienstherr alles was eine Beförderung betrifft hinauszögert.

Ja, ich will einfach die Gelegenheit nutzen im Vorfeld auch der Bewerteten verständlich zu machen, welche Relevanz dieser Zwischenbericht haben kann. NOCH bin ich nicht frustriert. Ich versuche auch nicht mich mit Kollegen zu vergleichen, die ähnliche (aber eben nur ähnliche Aufgaben) wahrnehmen und nach E13 bezahlt werden. Mir ist klar, dass Angestellte / Beamte nicht verglichen werden sollten und ja auch andere Aufgaben wahrgenommen werden und ich mich ja (auch bewusst) für die Laufbahn entschieden habe. Aber manchmal denkt man doch.... ::)

Und eben das ist ja vorliegend eben nicht erfolgt, wenn der TE schreibt, dass keine Stellenbewertungen für Beamte in gleich welcher Form existieren, sind auch keine (wie auch immer gearteten) Bewertungen vorgenommen worden. Wenn eine solche nicht existiert, kann seine Stelle auch nicht gebündelt (von bis was auch immer) sein.

Von daher würde ich sagen, dass es in der Verwaltung des TEs auf jeden Fall einen gewissen Handlungsbedarf gibt....

Da Dienstpostenbewertung ein recht spezielles Thema ist (und z.B. eine Bündelung schnell für das Missverständnis sorgt, dass keine (dienstpostenscharfe) Bewertung vorliegt), der TE noch recht frisch in der Verwaltung ist und gar keine Dienstpostenbewertung eher unwahrscheinlich ist, würde ich den Ball nochmal zurückspielen wollen:

@ bettelmusikant: Wie schauts denn aus, gar keine Dienstpostenbewertung? Bündel? Was sagen denn die (schon mal beförderten) Kollegen zum Verfahren?

Es gibt nur eine Stellenbeschreibung, eine Bewertung in dem Sinne wurde nicht vorgenommen. Mit "Bündelung" kann ich nicht viel anfangen. Hab Peter Erbes "Beamtenrecht in Hessen" hier stehen, werde ich wohl nochmal lesen. Beförderte Kollegen sind hier im Bereich eher Mangelware bzw. mittlerweile versetzt worden; generell auch kein Thema, das ich gerne ansprechen würde.


Von daher würde ich sagen, dass es in der Verwaltung des TEs auf jeden Fall einen gewissen Handlungsbedarf gibt....
Ja, das kann schon sein...  ;D
§ 21 HBG (seit dem 2DRModG im März 2014)

Die Funktionen der Beamtinnen und Beamten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Die Ämter sind nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, bei den obersten Dienstbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden.“

Genau genommen enthält also bereits der § 21 HBG die Verpflichtung für eine Dienstpostenbewertung.

Legt man nun noch die aktuelle Rechtsprechung des VGH Kassel zugrunde (VGH Kassel, Urt. v. 04.02.2015 – 1 A 1033/14 und – 1 A 2172/13; Urt. v. 28.08.2013 – 1 A 1274/12) ist zudem eine Dienstpostenbewertung Voraussetzung für eine rechtmäßige Beurteilung.

Nach Ansicht des Gerichts ist es Beurteilern und Beurteilerinnen nicht ohne eine Bewertung des Dienstpostens möglich, die Leistungen des zu Beurteilenden zu dem von ihm innegehabten Statusamt in Beziehung zu setzen.

Ausgehend von dem Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung impliziert die Zuordnung von Aufgaben zu einem höheren (statusrechtlichen) Amt, dass an die Amtsausübung (Bewältigung von Aufgaben) im Hinblick auf die Leistung und Befähigung auch höhere Anforderungen an die Beamtin und den Beamten gestellt werden.

Daher meiner Meinung nach, keine DiPo, keine korrekte Beurteilung, keine Beförderung

Danke, das gibt natürlich zu denken... ???

Mask

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Antw:[HE] Probezeit Zwischenbericht
« Antwort #16 am: 03.04.2019 08:34 »

Klar; ich bin da zwar realistisch, ich will aber genauso wenig zu bescheiden wirken und das Thema immerhin mal ansprechen. Und perspektivisch, auch bei kleinen Schritten, wird ja auch sicher dieser Zwischenbericht irgendwann Relevanz haben. Danke für diese Nennung von Punkten; wo kommt dieser Wert her bzw. wo ist das niedergeschrieben?

Es gibt nur eine Stellenbeschreibung, eine Bewertung in dem Sinne wurde nicht vorgenommen. Mit "Bündelung" kann ich nicht viel anfangen. Hab Peter Erbes "Beamtenrecht in Hessen" hier stehen, werde ich wohl nochmal lesen. Beförderte Kollegen sind hier im Bereich eher Mangelware bzw. mittlerweile versetzt worden; generell auch kein Thema, das ich gerne ansprechen würde.

Dieser Punktewert scheint aus einer Beurteilungsrichtlinie des entsprechenden Ressorts zu stammen, das kann von Ressort zu Ressort höchst unterschiedlich ausgestaltet sein, so gibt es etwa in meinem Ressort die Notenstufen

nicht geeignet
mit Einschränkungen geeignet
geeignet
gut
besonders gut
sehr gut
hervorragend

Ein derartiges Punktesystem existiert bei uns gar nicht. (Wenn du hier detailliertere Antworten möchtest, müsstest du allerdings etwas mehr über deine Behörde / Ressort erzählen)

Das Werk von dem Kollegen Erbe ist zwar für den Einstieg ganz gut, lässt sich meiner Erinnerung nach aber nicht über die Thematik Stellenbewertung aus. (Mal nachlesen schadet aber bestimmt trotzdem nicht).

Als gebündelter Dienstposten wird ein Dienstposten bezeichnet, dem mehrere Besoldungsgruppen zugeordnet sind. (Beliebt ist beispielsweise im gD A9 bis A11)