Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstellung obere Bundesbehörde abgelehnt (Bluthochdruck)
Lianbln:
Hallo zusammen,
ich habe eine Einstellungszusage unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung ( als Tarifbeschäftigter) bekommen. Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung wurde Bluthochdruck festgestellt und die Einstellung zunächst abgelehnt. Mein Hausarzt hat das bestätigt und durch entsprechende Medikamente eingestellt. Also bestens.
Da der TVÖD zum Thema "Einstellungsuntersuchung" kein Verfahren festlegt bzw nichts erwähnt, empfinde ich die Ablehnung als sehr willkürlich.
Hat jmd. einen Ratschlag, was ich nun tun kann?
Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Lianbln am 31.03.2019 17:50 ---Hat jmd. einen Ratschlag, was ich nun tun kann?
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Die Ursuche des Bluthochdrucks bekämpfen und nicht nur vom Arzt medikamentieren lassen. Wenn es am Gewicht liegt, abnehmen. Ist die Kondition schwach, Sport treiben...
--- Zitat von: Lianbln am 31.03.2019 17:50 ---Da der TVÖD zum Thema "Einstellungsuntersuchung" kein Verfahren festlegt bzw nichts erwähnt...
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Stimmt, das macht der TVöD nicht. Der TVöD regelt aber auch viele andere Dinge nicht - er ist schließlich nur ein Tarifvertrag. Einstellungsuntersuchungen sind grundsätzlich irgendwo normiert (Einstellungsuntersuchung für Piloten, Busfahrer, Beamte etc). Sind sie es nicht, ist die Einwilligung des potentiellen Arbeitnehmers erforderlich. Du wurdest untersucht, also hast Du eingewilligt - und wenn es nur konkludent gewesen ist. Der mögliche Arbeitgeber sieht Dich nach der Untersuchung als nicht tauglich an - so what?
Vor allen Dingen immer schön im Auge behalten: § 1 Abs. 1 KSchG. Sie können Dich in den ersten sechs Monaten ohne Begründung entlassen. Also viel Spass mit der Klage, Sie werden Dich auch so ohne Begründung wieder los.
--- Zitat von: Lianbln am 31.03.2019 17:50 ---empfinde ich die Ablehnung als sehr willkürlich...
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Willkommen in der Arbeitswelt. Das Leben ist kein Ponyhof... aber geritten wird trotzdem. Subjektive Empfindungen sind sehr einseitig. Objektiv könnte argumentiert werden, dass der Bund und somit der Steuerzahler vor einem "kranken" Arbeitnehmer geschützt wird, der möglicherweise immer mal wieder und vielleicht auch mal für längere Zeit ausfällt.
--- Zitat von: Lianbln am 31.03.2019 17:50 ---...was ich nun tun kann?
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Neu bewerben, es gibt viele offene Stellen im öffentlichen Dienst - nicht nur bei den oberen Bundesbehörden.
MoinMoin:
Und es gibt auch oberste Bundesbehörden die unbesehen einen einstellen.
Lars73:
Es kommt auf die Tätigkeit und den Umfang des gesundheitlichen Problems an. Ggf. kann man rechtlich dagegen vorgehen. Wegen der Probezeit aber selbst im Erfolgsfall nicht mit dem Ergebnis einer dauerhaften Beschäftigung.
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