Autor Thema: Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung  (Read 7127 times)

arbeitnehmer2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo,
ich arbeite seit 11 Jahren in Öffentlichen Dienst. Ich habe letzte Monat eine Höhergruppierung von EG12 auf EG13 von Betriebrat rückwirkend ab 2017 genehmigt bekommen.
 
Nun meine Fragen:
1) darf bei rückwirkender Gehaltberechnung der neue Gehalt weniger sein als schon bezahlte? wenn ja dann muss ich es für 2 Jahran das Geld zurückzahlen?
2) was wird mit Jahressonderzahlung passieren? da ich schon 2 jahren (EG12) 80% das Geld bekommen habe und jetzt wird EG13 hat 60%? muss ich den Restbetrag zurückzahlen?

Vielen Dank schon mal für euer Feedback.

Spid

  • Gast
Auf alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis findet die tarifliche Ausschlußfrist nach §37 TVÖD Anwendung.

arbeitnehmer2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..

Spid

  • Gast
Was an meiner Antwort ist denn unklar?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
...aber nach EG 13 bezahlt werden... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,506
Danke spid für ihre Antwort,
ich kann leider damit nicht anfangen.
weiter Vorschläge vielleicht..
Ja, TVÖD Lesen
§37 sagt:
Alle Ansprüche die älter als 6 Monate sind sind futsch.

Freddie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung höhergruppiert wurden. Dafür gilt die Auschlussfrist des  Paragrafen 37 TVöD nicht. Diese Höhergruppierungen sind in den Paragrafen 29b ff. TVÜ geregelt, also Rückrechnung von allen Entgeltbestandteilen.


Spid

  • Gast
Das ist unzutreffend. Zwar geht die Jahresfrist als speziellere Frist der Frist nach §37 TVÖD, ein in dieser Frist gestellter Antrag entfaltet seine Wirkung jedoch unmittelbar, d.h. sobald der Antrag als empfangsbedürftige Erklärung beim AG eingegangen ist, ist der Antragsteller rückwirkend zum 01.01.2017 in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt. Entsprechende Entgeltansprüche zwischen dem 01.01.2017 und dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags entstehen im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags beim AG. Die Frist nach §37 TVÖD beginnt im Hinblick auf diese Ansprüche zu laufen. Aus der Höhergruppierung resultierende Entgeltansprüche nach Antragstellung entstehen zum Zeitpunkt des jeweiligen Anspruchs auf Zahlung des Entgelts, die Frist nach §37 TVÖD beginnt für den jeweiligen Entgeltanspruch zum jeweiligen Zeitpunkt.

arbeitnehmer2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo und Danke für eure Rückmeldungen,
Es ist jetzt schon passiert. Ich habe meine Gehaltabrechnungen von 1.1.17 - 31.3.19 Rückwirkend gerechnet bekommen. ich habe überall in Jahr 2017 negative Zahlungen. z.B. Januar 2017 Gehalt erhalten X und März 2019 Rückrechnung für Januar 2017 Y (-200€), was ich zurückzahlen muss.
Zusätzlich Weihnachtszahlungen (2017/2018) wurden auch neue berechnet und ich muss fast 2000€ zurückzahlen.
was muss ich jetzt nur tun?
nochmals zur Info: ich wurde von EG12 auf EG13 hochgruppiert!!

Danke im Voraus

Spid

  • Gast
Den AG auf die tarifliche Ausschlußfrist hinweisen, ihn zur Zahlung der zu Unrecht verrechneten Gehaltsbestandteile unter Fristsetzung auffordern, nach Verstreichen der Frist Lohnklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Jahressonderzahlung bei rückwirkender Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 09.04.2019 09:40 »
Hallo und Danke für eure Rückmeldungen,
Es ist jetzt schon passiert. Ich habe meine Gehaltabrechnungen von 1.1.17 - 31.3.19 Rückwirkend gerechnet bekommen. ich habe überall in Jahr 2017 negative Zahlungen. z.B. Januar 2017 Gehalt erhalten X und März 2019 Rückrechnung für Januar 2017 Y (-200€), was ich zurückzahlen muss.
Zusätzlich Weihnachtszahlungen (2017/2018) wurden auch neue berechnet und ich muss fast 2000€ zurückzahlen.
was muss ich jetzt nur tun?
nochmals zur Info: ich wurde von EG12 auf EG13 hochgruppiert!!

Danke im Voraus

Wie kommt man auf eine Rückzahlung?
Sicher das es keine Nachzahlung ist?