Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung ohne Studium nach E13
kcpb:
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 08:06 ---Wenn die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der E13 entspricht, die Voraussetzungen in der Person aber nicht erfüllt werden, bist Du in E12 eingruppiert, ein antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Sofern Du "sonstiger Beschäftigter" bist, bist Du in E13 eingruppiert, auch dafür ist ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich.
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kannst du mir sagen WO genau das steht? denn dann müsste ich mich nicht mit E11 "zufrieden" geben. Hast du auch noch einen Tipp wer die Definition "sonstiger Beschäftigter" festlegt?
Organisator:
--- Zitat von: kcpb am 01.04.2019 10:25 --- Hast du auch noch einen Tipp wer die Definition "sonstiger Beschäftigter" festlegt?
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Die Tarifparteien und die Rechtsprechung. Hier ist ne ganz gute Zusammenfassung:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3
MoinMoin:
--- Zitat von: kcpb am 01.04.2019 10:25 ---kannst du mir sagen WO genau das steht? denn dann müsste ich mich nicht mit E11 "zufrieden" geben. Hast du auch noch einen Tipp wer die Definition "sonstiger Beschäftigter" festlegt?
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Letzteres ist u.a. hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Ersteres steht im TV-L Anhang 4 Iin den Vorbemerkungen wenn mich nicht alles täuscht.
https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
ups war der Organisator schneller :P
Rattgeber:
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 08:06 ---Wenn die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der E13 entspricht, die Voraussetzungen in der Person aber nicht erfüllt werden, bist Du in E12 eingruppiert, ein antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Sofern Du "sonstiger Beschäftigter" bist, bist Du in E13 eingruppiert, auch dafür ist ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich.
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Ah, die "alte Diskussion" ... nicht vorgesehen aber in der Praxis dennoch zuweilen erforderlich, da von AG - Seite oft falsch angewandt und dem Rechtsstreit aus naheliegenden Gründen vorzuziehen.
Grüße :)
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