Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Beamte

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Marianne:
Ist es richtig, dass man mindestens 21 Std. wöchentlich arbeiten muss, um entsprechende Pensionsansprüche für diesen Zeitraum berücksichtigt zu bekommen?

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Marianne:
Sorry, richtig, danke für die schnelle Rückantwort.

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