Autor Thema: [Allg] Voraussetzung gehobener Dienst  (Read 6841 times)

MartinG

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[Allg] Voraussetzung gehobener Dienst
« am: 30.03.2019 08:45 »
Hallo,

bevor ich mich falsch informiere, hoffe ich hier auf ein Paar interessante Infos.

Zu mir:
Soldat auf Zeit bis 2030
Feldwebellaufbahn (A7 - A9)
Abitur, Kaufmann für Büromanagement
Ausstehende Laufbahnausbildung: Wirtschaftsfachwirt oder Personalfachkaufmann

Meine Absicht ist es, mit einem Fernstudium (Bachelor of Laws mit ggf. Master) nach Dienstzeitende in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst zu wechseln. Bevorzugt Brandenburg Berlin oder Bayern.

Teilweise scheint der Studiengang geeignet, teilweise nicht. Vermutlich liegts wohl auch an den Wahlmodulen bzw. den Ländern und deren Laufbahnverordnungen.

Kann einer von euch da explizite Antworten tätigen?

Ja ich weiß, ihr habt keine Kristallkugel bzgl. 2030 aber ich brauch auch nicht anfangen mich erst 3 Jahre vor Dienstzeitende zu kümmern. Natürlich steht auch die Möglichkeit des Berufssoldaten im Raum worauf ich mich aber nicht verlasse.

Das Studium interessiert mich sehr. Eröffnet mir aber bei der Truppe keine Tür in den gh oder höheren Dienst.

Danke für eure Antworten.
« Last Edit: 31.03.2019 03:06 von Admin2 »

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Antw:Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #1 am: 30.03.2019 21:12 »
Es ist sehr schwierig eine Aussage zu treffen, wenn weder die Hochschule, noch die Prüfungsordnung bzw. die Module bekannt sind.

Paar mehr Infos wären schon wünschenswert. Achte bei deiner Auswahl auf jeden Fall darauf, dass die Studiengänge 180 Cps haben und verwaltungsnah sind.

Darüber hinaus setz dich mit der Laufbahnverordnung und der Laufbahnbefähigung auseinander. Wieso machst du nicht einfach ein duales Studium bei deinem Wunschland?

MartinG

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Antw:Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #2 am: 30.03.2019 23:04 »
Weil ich bis 2030 beim Bund verpflichtet bin. Und mit 37 fang ich nicht nochmal an zu studieren, egal ob der E-  und Z-Schein das Höchstalter aushebeln sollten.

Ich würde die FernUni Hagen bevorzugen. Und Wahlmodule würde ich in Richtung Verwaltung auswählen. Aber ja, bzgl. den Laufbahnverordnungen muss ich erst noch durchsteigen.

Casiopeia1981

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Antw:Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #3 am: 31.03.2019 00:26 »
Geht das denn? Ich dachte, dass die Übernahme nicht unmittelbar in ein BaP erfolgt, sondern nur als Anwärter in einer Laufbahnausbildung, also als BaW.

MartinG

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Antw:[Allg] Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #4 am: 31.03.2019 03:41 »
Also ehrlich gesagt ... keine Ahnung. Aber vom logischen her würde es mich wundern, wenn man solch Stellen für Soldaten mit diesen Scheinen zurückhält, diese dann aber abweist, weil sie nichtmehr studieren müssten.

Die Altersfrage sollte hier aber erstmal zweitrangig sein.

Vorausgesetzt ich hab Ihre Aussage richtig verstanden.

Kleeblatt

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Antw:[Allg] Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #5 am: 31.03.2019 21:19 »
In Bayern ist die Laufbahnverordnung einzuhalten. IST + EINZUHALTEN
Am besten mal selber lesen und dann genau Frage stellen, wenn etwas nicht verstanden wird.

Ein abgeschlossenes Bachelorstudium eröffnet eben nicht automatisch den Weg in die QE3.

MartinG

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Antw:[Allg] Voraussetzung gehobener Dienst
« Antwort #6 am: 02.04.2019 19:13 »
In jedem Bundesland ist die Laufbahnverordnung einzuhalten.
Das in Bayern der Bachelor of Laws (noch?) nicht eingeführt wurde wusste ich.

Tatsächlich scheint es auch z.B. in der Bw im zivilen Sektor und ich glaube in Brandenburg, auch noch nicht all zu lang der Fall zu sein.

Generell wird da bis 2030 vermutlich noch viel Bewegung sein.

Hintergrund dieses Threads war, dass ich mir mehr oder weniger Informationen erhofft habe, in welche Richtung sich das ganze entwickelt.

Und ob es vllt. den ein oder anderen Direkteinsteiger im jeweiligen Bundesland gibt, indem dieses Studium unterstützt wird.

Im übrigen scheint gemäß Berufsförderungsdienst ein Direkteinstieg durch E-Schein und somit mit höherem Alter zumindest faktisch nichts entgegen zustehen falls jemand mitliest, den es interessiert.