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[HE] Probezeit Zwischenbericht

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bettelmusikant:
Hallo,
ich bin BaP in der Laufbahn des gD in einer Behörde in Hessen. Der Mitarbeiterstamm der Verwaltung ist größtenteils tarifbeschäftigt, aber es gibt eben auch einige Beamte, die leider etwas „stiefmütterlich“ behandelt werden was Formalien anbelangt.
Ich habe von ca. 19 Monaten meinen Vorbereitungsdienst als BaW erfolgreich beendet und bin nun eben BaP mit der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren. So etwas wie Stellenbewertungen gibt es für Beamte bei uns nicht wirklich, ich weiß allerdings, dass ich auf einer höheren Stelle als A9 „sitze“, jedenfalls laut Stellenplan.
§ 9 der HLVO schreibt vor „Als Grundlage für die Entscheidung über die Bewährung während der Probezeit ist nach 18 Monaten ein Zwischenbericht über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten zu erstellen.“ Das war so nicht bekannt, in der Vergangenheit wurde das auch regelmäßig nicht durchgeführt, das hat aber nicht verhindert, dass Kollegen nach der Probezeit als BaL weiterbeschäftigt worden sind. Ich habe aber nun darum gebeten, dass ein solcher Zwischenbericht für mich erstellt wird (auch in Hinblick auf eine theoretisch mögliche Beförderung nach zwei Jahren der Probezeit). Allerdings gibt es eben keine (internen) Vorgaben, wie ein solcher Zwischenbericht aussehen soll. Das Gesetz trifft zu der Form von Zwischen- und Abschlussbericht keine Aussage. Sowohl Zwischen- als auch Abschlussbericht können in Form einer dienstlichen Beurteilung abgegeben werden.
Gibt es (hessenweite) „Handreichungen“ wie ein solcher Zwischenbericht aussehen soll? Werden dabei Noten vergeben? Auf was müsste ich achten bzw. sollte ich im Vorfeld ansprechen? Werde ich danach beurteilt, welche Leistungen ich gemessen an meiner Besoldung oder gemessen an meiner Planstelle erbringe?
Über Antworten und Erfahrungsberichte bin ich dankbar!

Mask:
Hi,

wie du schon richtig festgestellt hast, trifftbt die HLVO zur Form des Zwischen- und Abschlussberichts keine Aussage. Sie können und werden in der Praxis daher idR als dienstliche Beurteilung ausgestaltet.

Ob es Noten gibt oder nicht, häng von deinem behördlichen Beurteilungssystem ab. Bei Landesbehörden wird nur die Bewährung oder nicht Bewährung festgestellt bzw. eine Prognose hierzu abgegeben. Diese Prognose enthält auch eine Einschätzung, wie sich der Beamte in den Ämtern seiner Laufbahn bewähren wird ( Vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 23.7.2018, 3 L 5382/17)

Die Führung auf einer höheren Planstelle laut Stellenplan ist erst einmal nur eine rein haushalterische Maßnahme und für deine Beurteilung bzw. Bewährung ohne Belang.

Interessanter wäre dein Amt im konkret funktionellen Sinn (Dienstposten) wenn es so etwas bei euch nicht gibt, wie sollen dann Beförderungsverfahren durchgeführt werden ??

Fragmon:
In Hessen gibt es dafür Richtlinien. Ich habe leider nur eine alte für das VW Personal und eine neue für Lehrkräfte gefunden. Dort steht, dass der Zwischenbericht und der Abschlussbericht in Form einer Beurteilung zu fertigen ist.
Für eine Bewährung muss mindestens mit ausreichend beurteilt werden.

bettelmusikant:
Danke für die Antworten!


--- Zitat von: Mask am 02.04.2019 08:50 ---Hi,

wie du schon richtig festgestellt hast, trifftbt die HLVO zur Form des Zwischen- und Abschlussberichts keine Aussage. Sie können und werden in der Praxis daher idR als dienstliche Beurteilung ausgestaltet.

Ob es Noten gibt oder nicht, häng von deinem behördlichen Beurteilungssystem ab. Bei Landesbehörden wird nur die Bewährung oder nicht Bewährung festgestellt bzw. eine Prognose hierzu abgegeben. Diese Prognose enthält auch eine Einschätzung, wie sich der Beamte in den Ämtern seiner Laufbahn bewähren wird ( Vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 23.7.2018, 3 L 5382/17)

Die Führung auf einer höheren Planstelle laut Stellenplan ist erst einmal nur eine rein haushalterische Maßnahme und für deine Beurteilung bzw. Bewährung ohne Belang.

Interessanter wäre dein Amt im konkret funktionellen Sinn (Dienstposten) wenn es so etwas bei euch nicht gibt, wie sollen dann Beförderungsverfahren durchgeführt werden ??

--- End quote ---

Ja, das frage ich mich natürlich auch, das ist dann der nächste Schritt...Also erst mal den Zwischenbericht erledigen!
Danke für das Urteil!


--- Zitat von: Fragmon am 02.04.2019 09:11 ---In Hessen gibt es dafür Richtlinien. Ich habe leider nur eine alte für das VW Personal und eine neue für Lehrkräfte gefunden. Dort steht, dass der Zwischenbericht und der Abschlussbericht in Form einer Beurteilung zu fertigen ist.
Für eine Bewährung muss mindestens mit ausreichend beurteilt werden.

--- End quote ---

Danke, ja, das es alte Richtlinien gibt, wusste ich...

Organisator:

--- Zitat von: Mask am 02.04.2019 08:50 ---Interessanter wäre dein Amt im konkret funktionellen Sinn (Dienstposten) wenn es so etwas bei euch nicht gibt, wie sollen dann Beförderungsverfahren durchgeführt werden ??

--- End quote ---

Z.B. über die Beurteilungsnote im Rahmen freier verfügbarer Planstellen.

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