Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
lange Kündigungsfrist
Spid:
Den Aufhebungsvertrag schließen AG und AN - inwiefern der AG subalternes Führungspersonal in die Entscheidung einbindet, entscheidet er.
MoinMoin:
--- Zitat von: kate am 09.04.2019 09:05 ---Vielleicht weiß hierauf ja doch jemand eine Antwort: Bin ich bei der Frage des Aufhebungsvertrags ganz auf das Wohlwollen meines Profs angewiesen?
Bisher sieht es leider gar nicht danach aus als würde er einem solchen zustimmen...
--- End quote ---
Dein Prof hat rechtlich recht wenig zu melden, ob die Personalabteilung (als Vertretung des AGs) aber gegen die Wünsche des Profs handelt ist ein anderes Thema.
Frage: Was sagt die Personalabteilung zu deinem Anliegen?
marco.berlin:
In der Regel wird wohl die Führungskraft befragt. Kenne ich nicht anders. Aber wie schon geschrieben, wer will denn Mitarbeiter länger halten, deren Motivation ab dem Tag der Stellenzusage nicht mehr auf den aktuellen Arbeitsbereich ausgerichtet ist. Da der Aufhebungsvertrag aber ein Vertrag ist, setzt er nun einmal übereinstimmende Willenserklärungen voraus, also wirst du dich einigen müssen oder „fristlos“ Kündigen, mit etwaigen negativen Folgen...
MoinMoin:
--- Zitat von: marco.berlin am 09.04.2019 20:24 ---In der Regel wird wohl die Führungskraft befragt. Kenne ich nicht anders. Aber wie schon geschrieben, wer will denn Mitarbeiter länger halten, deren Motivation ab dem Tag der Stellenzusage nicht mehr auf den aktuellen Arbeitsbereich ausgerichtet ist. Da der Aufhebungsvertrag aber ein Vertrag ist, setzt er nun einmal übereinstimmende Willenserklärungen voraus, also wirst du dich einigen müssen oder „fristlos“ Kündigen, mit etwaigen negativen Folgen...
--- End quote ---
Muss ja nicht fristlos sein, sondern kann auch innerhalb einer verträglichen Frist sein (wg. Übergabe etc.)
und die negativen Folgen sind natürlich maximal die, dass der Prof schlecht Wetter in der Community gegen einen macht.
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