Autor Thema: lange Kündigungsfrist  (Read 7865 times)

kate

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lange Kündigungsfrist
« am: 02.04.2019 08:39 »
Hallo allerseits,
ich habe vor von meiner jetzigen Stelle im öD (Uni) zu einer neuen bei einem anderen Arbeitgeber (auch öD) zu wechseln. Meine Kündigungsfrist ist momentan 3 Monate zum Quartalsende, also ziemlich lang - das wäre von heute an gerechnet noch knapp 6 Monate bis ich regulär raus darf. Theoretisch gäbe es die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags. Bin ich da ganz auf das Wohlwollen meines Profs angewiesen? Oder gibt es noch jemand anders der das entscheiden könnte? Hat jemand Erfahrungen damit das Jobzusagen im öD auch schonmal zurück gezogen werden wenn der Bewerber eine so lange Kündigungsfrist hat?
Danke im voraus :)
KaTe

pvenj

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 02.04.2019 08:55 »
Ich hatte Ende 2017 das gleiche Problem - wollte damals im November das Bundesland wechseln und hätte theoretisch auch bis zum 01.04.2018 warten müssen. Tatsächlich kommst du nur über einen Aufhebungsvertrag da raus. Hast du denn schon eine schriftliche Zusage? Weiß dein aktueller Arbeitgeber, dass du kündigen möchtest?

Es wird dir unterm Strich nichts anderes übrig bleiben, als das Gespräch zu suchen, vielleicht auch mit eine/m Vertreter/in der örtlichen PR. Solange es keine dringenden dienstlichen Belange gibt, die dagegen sprechen, sollte ein Aufhebungsvertrag möglich sein.

Ich habe damals einen bekommen und konnte zwei Monate früher die Stelle wechseln.


MoinMoin

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 02.04.2019 11:32 »
Jeder AG mit Hirn weiß doch, dass man einen Auflösungsvertrag machen sollte, wenn jemand gehen will.
Denn damit ist eine einvernehmliches ausgleiten möglich.
Je eher man es kommuniziert und Übergänge damit ermöglicht um so wahrscheinlicher ist das.
Ich habe mehre in meinem Leben gemacht und nie gab es Probleme.

Andernfalls, droht dem AG doch ein MA der noch nicht mal die ihm geschuldetee Arbeitsleistung erbringt und sehr Krankheitsanfällig ist, nicht als Drohung oder Rechtsmissbrauch verstehen, aber Motivation heilt Zimperlein.

kate

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 03.04.2019 07:51 »
Ja der jetzige weiß es seit ner Weile. Abwarten und gucken was kommt - der ganze Prozess ist schon arg langwierig  :)

kate

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 09.04.2019 09:05 »
Vielleicht weiß hierauf ja doch jemand eine Antwort: Bin ich bei der Frage des Aufhebungsvertrags ganz auf das Wohlwollen meines Profs angewiesen?
Bisher sieht es leider gar nicht danach aus als würde er einem solchen zustimmen...

Spid

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 09.04.2019 09:14 »
Den Aufhebungsvertrag schließen AG und AN - inwiefern der AG subalternes Führungspersonal in die Entscheidung einbindet, entscheidet er.

MoinMoin

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 09.04.2019 09:35 »
Vielleicht weiß hierauf ja doch jemand eine Antwort: Bin ich bei der Frage des Aufhebungsvertrags ganz auf das Wohlwollen meines Profs angewiesen?
Bisher sieht es leider gar nicht danach aus als würde er einem solchen zustimmen...
Dein Prof hat rechtlich recht wenig zu melden, ob die Personalabteilung (als Vertretung des AGs) aber gegen die Wünsche des Profs handelt ist ein anderes Thema.
Frage: Was sagt die Personalabteilung zu deinem Anliegen?

marco.berlin

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 09.04.2019 20:24 »
In der Regel wird wohl die Führungskraft befragt. Kenne ich nicht anders. Aber wie schon geschrieben, wer will denn Mitarbeiter länger halten, deren Motivation ab dem Tag der Stellenzusage nicht mehr auf den aktuellen Arbeitsbereich ausgerichtet ist. Da der Aufhebungsvertrag aber ein Vertrag ist, setzt er nun einmal übereinstimmende Willenserklärungen voraus, also wirst du dich einigen müssen oder „fristlos“ Kündigen, mit etwaigen negativen Folgen...

MoinMoin

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Antw:lange Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 10.04.2019 06:57 »
In der Regel wird wohl die Führungskraft befragt. Kenne ich nicht anders. Aber wie schon geschrieben, wer will denn Mitarbeiter länger halten, deren Motivation ab dem Tag der Stellenzusage nicht mehr auf den aktuellen Arbeitsbereich ausgerichtet ist. Da der Aufhebungsvertrag aber ein Vertrag ist, setzt er nun einmal übereinstimmende Willenserklärungen voraus, also wirst du dich einigen müssen oder „fristlos“ Kündigen, mit etwaigen negativen Folgen...
Muss ja nicht fristlos sein, sondern kann auch innerhalb einer verträglichen Frist sein (wg. Übergabe etc.)
und die negativen Folgen sind natürlich maximal die, dass der Prof schlecht Wetter in der Community gegen einen macht.