Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist Befristeter Vertrag
pvenj:
Ok, dann ist die Lage bei dir doch etwas anders.
Der TVöD trifft dazu Regelungen in §30:
--- Zitat ---(4) Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
(5) Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
- von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
- von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.
--- End quote ---
Da du zwar dann einen Tag weniger als 6 Monate gearbeitet hast, deine Probezeit jedoch vorbei ist, greifen meines Erachtens nach für dich die 4 Wochen.
AleVal:
....von insgesamt mehr als sechs Monaten
Das ist genau die Krux. Es sind ja nicht mehr als 6 Monate, sondern ende Mai genau 6 Monate. Ich lese das so, dass ab 6 Monate und 1 Tag die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, darunter dann nur 2 Wochen.
pvenj:
Die "kurze" Kündigungsfrist von zwei Wochen ist aber i.d.R. immer an die Probezeit gebunden.
Da du wohl so eine Art Zwischenfall bist, würde ich mich an deiner Stelle an den örtlichen PR wenden.
Anja:
Hallo Zusammen,
ich habe auch ein Problem mit meiner Kündigungsfrist und weiß nicht weiter, vielleich kann mir bitte jemand behilflich sein.
Und zwar habe ich seit 01.01.19 einen befristeten Vertrag TV-L (ohne Sachgrund) für zwei Jahre. Die Probezeit waren 6 Wochen.
Ich will kündigen, da ich eine neue unbefristete Anstellung ab 01.06.2019 aufnehmen möchte.
Ich dachte ich habe 6 Wochen zum Monatsende, heute war ich in der Personalabteilung um mich zu vergewissern wann ich kündigen muss, da sagte die Personalerin ich kann im esten Jahr gar nicht kündigen. Es ginge nur ein Aufhebungsvertrag. Stimmt das?
Viele Grüße
Spid:
Nein.
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