Das wäre eine Variante (FG 4), ich ziele auf die FG 2 ab:
Entgeltgruppe 14
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
Entgeltgruppe 13 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, dass sie
mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen
Aufgaben erfordert.
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.