Autor Thema: [NW] Kur (vergleichbare Maßnahme)  (Read 2743 times)

BeamterKR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
[NW] Kur (vergleichbare Maßnahme)
« am: 03.04.2019 06:30 »
Hallo zusammen,

bedingt durch viele krankheitsbedingte Probleme im engsten Familienkreis (Kind (Krebs), Frau, pflegebedürftige Mutter (Krebs)) und das bei eigener, ebenfalls angegriffener Gesundheit, habe ich mittlerweile einen Status erreicht, bei dem mich selbst kleinere Geschichten heftigt aus der Bahn werfen.

Nachdem nun Anfang der Woche die nächste Hiobsbotschaft einschlug merke ich dass bei mir nichts mehr geht. Ich funktioniere nur noch, weil das halt nötigt ist.

Ich selber fühle mich schon seit ca.2 Jahren in einem Stadium wo ich (und die Ärzte) sagen, dass ich dringend eine Kur brauche. Das Problem ist natürlich nur: Kuren gibt es für Beamte nicht, sondern ja nur für gesetzlich Versicherte.

Meine Frage ist nun:

Was kann ich als Beamter in der Richtung in Anspruch nehmen, wie sieht es dort mit den Kosten aus, was muss ich selber tragen?

Vielleicht kann mir hier jemand mit eigenen Erfahrunge oder jemand vom Fach (Beihilfebearbeitung) helfen?
Beschäftigt bin ich im mD beim Land NRW.

Danke im Voraus


LG

BeamterKR
« Last Edit: 05.04.2019 02:20 von Admin2 »

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Kur (vergleichbare Maßnahme)
« Antwort #1 am: 03.04.2019 07:04 »
Die Annahme, dass es für Beamte keine Kuren gibt ist falsch.

1. Kur ärztlicherseits verschreiben lassen und der Beihilfestelle das Attest vorlegen.
2. Beihilfestelle beauftragt den Amtsarzt
3. Untersuchung Amtsarzt
4. Stellungnahme Amtsarzt (befürwortet die Kur oder nicht)
5. bei positiver Stellungnahme erfolgt Mitteilung der Beihilfestelle, das Kur genehmigt ist und bis spätestens zum xy anzutreten ist
6. Kureinrichtung aussuchen

Für die Kur erhält man Sonderurlaub. Es empfiehlt sich, die Personalstelle sowie die PKV frühzeitig zu unterrichten.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MGM

  • Gast
Antw:Kur (vergleichbare Maßnahme)
« Antwort #2 am: 03.04.2019 10:33 »
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW stellt ein Merkblatt zur Beihilfefähigkeit von ambulanten Kurmaßnahmen bereit, siehe https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2018.02.27_heilkur_02_2018_internet_neu.pdf