Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
Rattgeber:
Wenn es die Dienststelle angewiesen hat würde es sich aus meiner Sicht doch zumindest um eine "vorrübergehende höherwertige Tätigkeit" handeln. Wenn es schriftlich vorlag, könnte zumindest die Entgeltzulage entsprechend eingefordert werden.
Eine einfache eingruppierung in E9 -ohne Ausschreibung- halte ich für ausgeschlossen -siehe spid-
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