Autor Thema: Eingruppierung EG 14 - sonstiger Beschäftigter  (Read 3921 times)

JanvH

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Hallo zusammen,
ich würde mich gerne in einer Sache kurz rückversichern. Ich denke, gerade Spid kann letzte Zweifel diesbezüglich sicherlich sehr schnell ausräumen:

Wenn jemand als sonstiger Beschäftiger die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 TVöD (Fallgruppe 1) erfüllt, steht doch auch einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 14, die ja auf der EG 13 aufbaut, nichts engegen? (Die dort genannten Anforderungen an die Tätigkeit sind erfüllt.)

Für mich soweit klar und logisch, aber es gibt Menschen, die dies über die Vorbermerkung zu Tätigkeitsmerkmalen mit Anforderungen in der Person verneinen wollen. Jedoch enthält EG 13 ja den sonstigen Beschäftigten (als Alternative zur wissenschaftlichen Hochschulbildung) und in EG 14 wird hierauf aufgebaut und nicht etwa abermals eine spezielle Vorbildung/Ausbildung gefordert.

Ich hoffe, man kann mir folgen. Ist meine Annahme richtig oder übersehe ich etwas? Herzlichen Dank vorab.

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 14 - sonstiger Beschäftigter
« Antwort #1 am: 03.04.2019 10:57 »
Die Voraussetzung in der Person ist für beide Entgeltgruppen zwar die gleiche, jedoch sind durchaus Fälle denkbar, in denen jemand, der bei seiner E13-Tätigkeit sonstiger Beschäftigter war, dies nicht bei einer E14-Tätigkeit ist, bspw. wenn die Aufgaben fachlich anders gelagert sind und somit die Eigenschaft als sonstiger Beschäftigter an einem anderen wissenschaftlichen Hochschulabschluß zu messen wäre.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung EG 14 - sonstiger Beschäftigter
« Antwort #2 am: 03.04.2019 15:09 »
Zur Klarstellung: Heißt das, wenn nur eine Ausweitung des bestehenden E13 Posten stattfindet der sonstige angenommen werden kann?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung EG 14 - sonstiger Beschäftigter
« Antwort #3 am: 03.04.2019 15:28 »
Ich würde grundsätzlich davon ausgehen.