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[Allg.] Sachadenersatz bei Bezügenachzahlung
MGM:
--- Zitat von: OE am 03.04.2019 13:21 ---... Dass eine Fürsorgepflichtsverletzung vorlag, hat ja das BVerfG festgestellt.
--- End quote ---
Sehe ich persönlich nicht so. Das BVerfG hat besoldungsrechtliche Regelungen in BW "nur“ als mit Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt. Eine Rechtswidrigkeit dürfte damit zwar auch festgestellt sein, aber ob damit gleichzeitig auch eine schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht verbunden ist? Im Beschluss des BVerfG vom 16.10.2018 – Az. 2 BvL 2/17 steht dazu kein Wort. Allein aus der Tatsache, dass das BVerfG die Unvereinbarkeit und Nichtigkeit festgestellt hat, würde ich persönlich nicht den Schluss ziehen, dass eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung vorliegt. Das Ganze ist sehr komplex und letztlich müsste dazu wieder eine (rechtskräftige) gerichtliche Entscheidung ergehen. Aufgrund des Bruttoprinzips ist m.W. der Dienstherr nur verpflichtet, die Bruttobezüge nachzuzahlen, die steuerlichen Folgen treffen den Beamten.
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 03.04.2019 10:44 ---Mal ganz allgemein: Kann man denn bei der (schon länger anhaltenden) Nullzins-Entwicklung überhaupt noch einen Zinsausfall geltend machen? Das dürfte schwer zu argumentieren sein.
--- End quote ---
Ja, keine Problem, solange der Basiszins nicht in Regionen von -4% fällt.
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