Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber es ist ja durchaus der Wille der Tarifvertragsparteien (oder sollte es zumindest m. E. sein), durch die Entgeltgruppen - wenn es möglich ist - auch hierarchische Abstufungen zu erreichen.
Deutlich wird dies, wenn auf Unterstellungsverhältnisse als Tätigkeitsmerkmale bzw. beispielgebende Protokollerklärungen rekurriert wird (z. B. bei der S 9 oder S 12 oder der EG 14, FG 3 (Teil A I/4)).