Autor Thema: Eingruppierung Ausländerbehörde  (Read 15174 times)

Glanzturnhose

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Eingruppierung Ausländerbehörde
« am: 03.04.2019 12:10 »
Hallo liebe Forenmitglieder !

Ich bin Sachbearbeiter in einer Ausländerbehörde (Landkreisverwaltung) und wollte euch mal unsere / meine Stellenbeschreibung zeigen / also hochladen - mit der Bitte um eure Meinung bzw. nach welcher Entgeltgruppe ihr diese Tätigkeiten bewerten würdet. Kann man mir jemand einen (technischen) Tipp geben, wie bzw. ob ich überhaupt etwas hochladen darf ?

Nur noch zur Info: Anfang Dezember fand (auf Antrag des Personalrates) eine Überprüfung der Eingruppierung statt und sollte längst abgeschlossen sein. Wir (gesamt 5 SB´s) werden seit dem immer wieder mit neuen Zeiträumen vertröstet und hingehalten und würden nun gern wissen, wie wir uns nun verhalten sollen? Eine letzte Frist dem Arbeitgeber/Personalamt setzen und ihn auffordern endlich zu einer Entscheidung zu kommen und gleichzeitig eine Klage androhen und diese ggf. dann auch einreichen ?

Wir sind derzeit in EG 5 eingruppiert und sehen immer wieder Stellenausschreibungen von anderen Ausländerbehörden, mit dem exakt dem gleichen Tätigkeits- u. Anforderungsprofil wie unsere derzeitige Stelle hier. - diese Stellen werden immer wieder mit EG 8, meist aber EG 9a ausgeschrieben.

PS: Sollte es technisch nicht möglich sein, die Stellenbeschreibung hier einzufügen, würde ich sie dann halt mal mühsam abtippen.

Vielen Dank vor ab für eure hilfreichen Antworten und eure Bemühungen.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #1 am: 03.04.2019 12:16 »
...bei unserer ABH sind die "normalen" Sachbearbeitungsstellen alle EG 9a/A 8 ....die sogen. "Hauptsachbearbeiter" haben haben EG 10/A 11...die Sachgebietsleitung EG 12/ A13...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #2 am: 03.04.2019 12:20 »
Ich weiß...genau das erzählen uns auch alle Kollegen von anderen ABH´s mit denen wir ständig zu tun haben, aus den unterschiedlichsten Regionen der Republik. Eine EG 5 wird dort nicht mal der Sekretärin oder den Mitarbeitern am Frontoffice gezahlt, ohne diese Tätigkeiten jetzt abwerten zu wollen.

Wir empfinden diese EG 5 ehrlich gesagt auch als Unverschämtheit und extrem ungerecht bzw. viel zu wenig.
Wir erteilen Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Arbeitserlaubnisse, widerrufen Duldungen, bearbeiten Umverteilungs- / Umzugsanträge, wirken bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung mit, schreiben selbstständig Anhörungen und Widerspruchsbescheide, etc. etc...
« Last Edit: 03.04.2019 12:29 von Glanzturnhose »

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #3 am: 03.04.2019 12:22 »
..."Eingruppierungsfeststellungsklage" heisst das Zauberwort...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #4 am: 03.04.2019 12:29 »
Hast ja Recht...muss man die vorher nochmal dem Arbeitgeber ankündigen, also eine letzte verbindliche Frist setzen ?

Spid

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #5 am: 03.04.2019 12:39 »
Nein.

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #6 am: 03.04.2019 12:39 »
...kann man, muss man aber nicht...

...ich persönlich würde aber vorher das Gespräch suchen...und das schnell, denn Ansprüche verjähren nach 6 Monaten (es würde also nur für sechs Monate nachgezahlt...aber die Stufenlaufzeiten beginnen ab Beginn der Ausübung der auszuübenden höherwertigen Tätigkeit...
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Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #7 am: 03.04.2019 13:13 »
...kann man, muss man aber nicht...

...ich persönlich würde aber vorher das Gespräch suchen...und das schnell, denn Ansprüche verjähren nach 6 Monaten (es würde also nur für sechs Monate nachgezahlt...aber die Stufenlaufzeiten beginnen ab Beginn der Ausübung der auszuübenden höherwertigen Tätigkeit...


Das Gespräch suchen wir schon seit Jahren...bislang ohne jeden Erfolg....Betonkopfhaltung des Personalamtes. Es wurde lediglich diese Pseudountersuchung im Dezember abgeschlossen - seit dem werden wir von Monat zu Monat mit dem Ergebnis dieser vertröstet...

Die Ansprüche (6 Monate rückwirkend) haben wir bereits im Oktober 2018 geltend gemacht.

Besteht denn bei so einer Klage Anwaltszwang oder kann man sich da auch selbst vertreten ?

Wie würdet ihr (als Foren-Experten) vor allem Spid :-), denn die Chancen sehen ?Mal ganz grob aus der Ferne betrachtet ? Haltet ihr unsere derzeitige EG 5 für die von mir beschriebenen Tätigkeiten für gerechtfertigt ?

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #8 am: 03.04.2019 13:18 »
...also das sind genau die Tätigkeiten, die bei unserer ABH (Landkreis mit 325.000 Einw) mit EG 9a bewertet werden...soviel ich weiß, braucht man in der ersten Instanz keinen Anwalt (würde ich aber trotzdem empfehlen)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #9 am: 03.04.2019 13:20 »
...also das sind genau die Tätigkeiten, die bei unserer ABH (Landkreis mit 325.000 Einw) mit EG 9a bewertet werden...soviel ich weiß, braucht man in der ersten Instanz keinen Anwalt (würde ich aber trotzdem empfehlen)...

So viele Einwohner hat unser Landkreis ungefähr auch.

Hmm.. 9a...davon träumen wir hier nur...einfach nur bitter. Danke trotzdem für deine Antworten, auch wenn sie sehr ernüchternd und (derzeit) völlig demotivierend sind. :-(

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #10 am: 03.04.2019 13:22 »
...ich finde die Antworten eher motivierend...und zwar für eine erfolgreich durchzuführende Eingruppierungsfeststellungsklage...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #11 am: 03.04.2019 13:24 »
...ich finde die Antworten eher motivierend...und zwar für eine erfolgreich durchzuführende Eingruppierungsfeststellungsklage...

So kann man es natürlich auch sehen...stimmt.  ;D das Glas ist eben immer halbvoll oder halbleer...je nach Betrachter. Gibt es durchschnittliche Erfahrungswerte wie lang man bei so einer Klage auf ein Urteil warten muss ? Hoffe keine Jahre...

was_guckst_du

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #12 am: 03.04.2019 13:25 »
...ich war selbst 14 Jahre in unserer ABH als Hauptsachbearbeiter tätig und kann die Wertigkeit deiner Tätigkeit im Vergleich zu anderen EG 5 Tätigkeiten und auch zu anderen EG 9a Tätigkeiten gut einschätzen...EG 5 ist ein Witz!!!
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #13 am: 03.04.2019 13:27 »
Da die Eingruppierung wesentlich von der auszuübenden Tätigkeit abhängt, zur auszuübenden Tätigkeit aber keine Angaben gemacht wurden, kann auch niemand abschätzen, welche Eingruppierung zutreffend ist. Innerhalb des wertlosen Wortcontainers "Sachbearbeiter" können sich - auch im Bereich der Ausländerbehörde -  zahllose Tätigkeiten höchst unterschiedlicher Wertigkeit wiederfinden.

Glanzturnhose

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Antw:Eingruppierung Ausländerbehörde
« Antwort #14 am: 03.04.2019 13:33 »
Da die Eingruppierung wesentlich von der auszuübenden Tätigkeit abhängt, zur auszuübenden Tätigkeit aber keine Angaben gemacht wurden, kann auch niemand abschätzen, welche Eingruppierung zutreffend ist. Innerhalb des wertlosen Wortcontainers "Sachbearbeiter" können sich - auch im Bereich der Ausländerbehörde -  zahllose Tätigkeiten höchst unterschiedlicher Wertigkeit wiederfinden.

Ein paar Sachen habe ich doch weiter oben schon genannt. Ich weiß selbst, dass ich mir für den ,,Sachbearbeiter" nix kaufen kann. ;-) also hier mal etwas genauer für Spid.

- Erteilung u. Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
- Erteilung, Verlängerung u. Widerruf von Duldungen
- Bearbeitung v. Anträgen auf Änderung der Nebenbestimmungen in Duldungen/Aufenthaltsgestattungen
  also Arbeiterlaubnisse, Aufenthaltsbeschränkungen, Wohnsitzauflagen, etc..
- Bearbeitung von Anträgen auf vorübergehendes Verlassen der räuml. Beschränkung
- Passbeschaffung / Identitätsklärung
- Bearbeitung von Umverteilungsanträgen in andere Landkreise/Städte bei Duldungs- u. AGestattg.inhabern
- Fertigen von Strafanzeigen / OWi-Anzeigen