...auch Gewerkschaften haben temporäre Ausschlusstatbestände, wenn es um die Übernahme von kostenpflichtiger Rechtsvertretung geht...mal soeben eintreten und und sagen, jetzt macht mal, geht nicht...
..da muss man - ich glaube - 6 Monate Mitglied sein, um künftige Verfahren mit der gewerkschaft führen zu können...