Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung/Erfahrungsstufe?

<< < (2/2)

Spid:
Dann ist es keine Höhergruppierung. Es handelt sich um eine Einstellung.

Lars73:
Damit Stufe 1 es sei denn du verhandelt erfolgreich mit dem Arbeitgeber über die Nutzung von "Kann"-Bestimmungen.

dschuma:
Okay, alles klar! Vielen Dank für die schnelle Hilfe! ;)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version