Autor Thema: Standesbeamtin - Verlust der Bestellung durch Elternzeit  (Read 3242 times)

Standesbeamtin

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Hallo liebe alle,  :)

ich bin bereits seit Jahren eine stille Mitleserin und wende mich jetzt auch einmal mit einer Frage an Euch.

Ich bin bereits seit über zehn Jahren in einem Standesamt der mittleren Größe in Bayern tätig und derzeit in Elternzeit. Das Standesamt ist (zumindest meines Wissens nach) der einzige Fachbereich der Verwaltung auf kommunaler Ebene, in dem eine regelmäßige Fortbildung in Form eines festgelegten Punkteerwerbs sowie der Teilnahme an Dienstbesprechungen und das jährliche Ausüben der Tätigkeit in Form einer Beurkundung notwendig ist. Andernfalls verliert man nach einem gewissen Zeitraum (5 Jahre) die Bestellung als Standesbeamter/Standesbeamtin. (Näheres dazu in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)).

Vom Gesetzgeber wurde meines Erachtens nach in dieser Verordnung die ansonsten so im Fokus stehende Vereinbarkeit von Beruf und Familie überhaupt nicht beachtet und es ergibt sich durch diese Regelung, die bisher keine Ausnahmen zulässt, eine Diskriminierung bzw. Schlechterstellung von Eltern in Elternzeit.

Zur genaueren Erläuterung, das Ende meiner persönlichen "Zählfrist" ist Ende 2021 und läuft somit vermutlich in meiner Elternzeit aus. Während der Elternzeit werden aber die wenigsten Arbeitgeber bereit sein, die Kosten für einen Lehrgang im viertstelligen Bereich zu tragen, weil oft auch eine Weiterbeschäftigung im Standesamt nach der Elternzeit noch nicht sicher feststeht. Die eigene Übernahme der Kosten für Lehrgang, Verpflegung und Unterkunft erscheint mir aber auch nicht als wahre Lösung.

Gibt es unter Euch oder Euren Kollegen bereits andere Betroffene mit Erfahrungen, bzw. ist schon jemand in irgendeiner Form gegen den Verlust der Eignung vorgegangen? Oder gibt es schon Urteile, die mir entgangen sind, oder vielleicht Stellungnahmen in ähnlichen Formen von Aufsichtsbehörden? Meint ihr, rechtliche Schritte würden die Situation von jungen Mamas und Papas im Standesamt verbessern?

Vielen herzlichen Dank für Eure Meinungen!

Standesbeamtin

Spid

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Tariflich ist das völlig unbeachtlich. Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zur auszuübenden Tätigkeit.

nichts_tun

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Wenn du nach deiner Elternzeit wieder im Standesamt eingesetzt wirst, holst du die Lehrgänge nach und erwirbst die Bestellung wieder.