Nein, das haben Sie missverstanden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist nur ein Hilfskriterium. In erster Linie geht es um den Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen. Das ist bei Ihnen offenbar irgendwann im August 2019. Ihre frühe Antragstellung ist nur von Bedeutung, falls jemand einen Antrag stellt, der am selben Tag wie Sie geboren ist. Ein Kollege, der z. B. Ende Juli 2019 geboren ist, hat noch bis Ende April Zeit für einen fristgerechten Antrag, hat einen vorrangigen Anspruch und kann unter Umständen dafür sorgen, dass die Quote für Sie nicht mehr ausreicht. Deshalb darf jetzt keine Entscheidung getroffen werden.