Autor Thema: Stufenlaufzeit + Zulage  (Read 3759 times)

Mihaa

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Stufenlaufzeit + Zulage
« am: 04.04.2019 14:30 »
Guten Tag,

folgende Frage, die mich ein wenig verunsichert.

Ich bin zur Zeit in EG 8 Stufe 3 eingruppiert und erhalte seit 05/17 eine Zulage nach EG9 b.

Was wäre wenn ich z. B. ab dem 01.06.2019 eine "neue Stelle bzw. Tätigkeit" aufnehme, wonach ich dann nach
EG8 Stufe 3 + Zulage nach 9c bezahlt werde.

Würde die Stufenlaufzeit wieder herabgesetzt werden? (Da ich eigentlich ab dem 01.08.2020 in EG8 Stufe 4 kommen würde)

Vielen Dank vor ab für eure hilfreichen Antworten und eure Bemühungen.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit + Zulage
« Antwort #1 am: 04.04.2019 14:37 »
Eine vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit berührt die Stufenlaufzeit in keinster Weise.

Mihaa

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Antw:Stufenlaufzeit + Zulage
« Antwort #2 am: 04.04.2019 14:43 »
Okay.

Da ich beim Personalamt genau dies geschildert habe, hatte mir der zuständige Personalsachbearbeiter mitgeteilt, dass meine Stufenlaufzeit wieder quasi auf 0 herabgesetzt werde und ich dann tatsächlich erst 2022 auf Stufe 4 kommen würde.

Da ich momentan den Verwaltungslehrgang II besuche und erst im Sommer 2021 voraussichtlich den Abschluss erlangen werde, erhalte ich vorübergehend die o. g. Zulage. Erst nach Abschluss werde ich dann in EG9b oder ggf. 9c eingruppiert werden.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit + Zulage
« Antwort #3 am: 04.04.2019 14:53 »
Also keine vorübergehend auszuübende Tätigkeit, sondern eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO. Auch hier ist es so, daß die Stufenlaufzeit durch die Zulage nicht berührt wird. Allerdings ist es hier so, daß sich nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs das Entgelt nicht nach tatsächlicher Entgeltgruppe/Stufe bemißt, sondern nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3.